Kann meine Chefin mich kündigen oder abmahnen weil ich wegen dem Streik der Rheinbahn Homeoffice gemacht habe?
Ich habe meine Chefin am Freitag um 00:37 Uhr eine Memo geschickt, dass ich wegen dem Bahnstreik nicht zur Arbeit kommen kann und ob es ok ist, wenn ich Homeoffice mache. Wir hatten davor schon abgesprochen, dass ich jeden Dienstag Homeoffice machen kann. Sie hat mir den ganzen Tag nicht geantwortet obwohl ich sie um 7:30 und um 8:30 angerufen habe. Ich bin trotzdem zuhause geblieben und habe von dort aus gearbeitet.
Kann ich dafür abgemahnt oder gekündigt werden oder habe ich meine Pflicht getan als ich sie gefragt habe und wenn sie mir nicht antwortet, kann ich das als Genehmigung sehen?
Für den Kontext: Ich denke sie hat mir nicht geantwortet weil ich einmal mit dem Uber zur Arbeit gefahren bin, um nicht zu spät zu kommen und sie das mitbekommen hat. Wahrscheinlich dachte sie sich, dass ich doch wieder mit dem Uber fahren kann aber ich hab diesen Monat meine Studiengebühren und Tickets für eine Uni-Exkursion gekauft und bin daher relativ knapp bei Kasse.
Außerdem hatte ich 3 Tage davor Home-office in der Uni (Wuppertal) gemacht und mein Kabel zuhause (Düsseldorf) vergessen. Mein Laptop ist deshalb 1 Stunde vor Arbeitsende ausgegangen. Ich hatte ihr Bescheid gegeben und wir hatten abgemacht, dass ich die Zeit das nächste mal dran hänge. Sie hatte daraufhin trotzdem gesagt, dass sie mit mir über meine Arbeitssituation sprechen möchte. Also wahrscheinlich darüber, dass ich kein Home-office mehr machen soll.
4 Antworten
Ja das kann abgemahnt werden, ist aber mEn diskutier- und anfechtbar. Du hast deine Arbeit offenbar gemacht und ihr Bescheid gegeben. Sichere dich für die Zukunft besser ab und trefft Absprachen dafür wie vorzugehen ist, wenn du aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht zeitig zur Arbeit kommen kannst
Dafür kannst du easy abgemahnt werden.
Ist unentschuldigtes Fernbleiben der Arbeit.
Ob deine Bahn streikt, interessiert keinen.
Nein, ihr Schweigen ist keine Genehmigung.
Nur in ganz speziellen Welten ist Schweigen Zustimmung.
Bei 2 Vollkaufleuten mit Geschäftsb eziehung zb.
Ja, konkludentes Handeln.
Aber dann schweigst du auch nicht.
Der an der Kasse zieht deine Ware konkludent übers Band.
Wenn er gar nichts macht, kannst du auch nicht damit einfach rausgehen.
Ähm doch. So hat man mir das in meiner kaufmännischen Ausbildung beigebracht.
Jemand kommt morgens in den Laden und zieht ne Fresse wie 3 Tage Regenwetter. Er legt das das Geld passen hin und nimmt sich Wortlos eine Bild und geht.
Das war ein gültiger Kaufvertrag.
Ja, aber das hier nicht, das ist was völlig anderes.
Wenn sie ihm die Aufträge, die er morgen bearbeiten soll, zugeschickt hätte, das hätte funktioniert.
Aber versuch es jetzt gleich bei deinem Chef.
Schreib es ihm auch direkt.
Sehr geehrter Herr Müller,
ich erlaube mir, morgen dem Büro fernzubleiben und meine Arbeiten im Home-Office zu erledigen.
Ihr Schweigen werte ich als Zustimmung.
Und dann guck, was er dir morgen früh sagt, wnen er dich anruft.
Natürlich kannst du dafür abgemahnt werden.
Es ist dein Problem, wie du zur Arbeit kommst. Ja, du kannst abgemahnt werden.
Das mit dem schweigen ist falsch. Selbst bei privaten ist das möglich. Nennt sich konkludentes handeln. Trifft allerdings in diesem Fall nicht zu.