Kann mein Vermieter mich einfach beim Versorger anmelden?
Hallo.
Ich bin am 15.01. in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter ist eine GmbH und betreut wird alles von einer Hausverwaltung.
Der Typ von der Hausverwaltung meinte bei der Wohnungsbesichtigung zu mir, dass die Vormieterin noch bis zum 31.01. Miete zahlen muss, wenn ich da nicht zum Januar einziehe, da sie zu spät gekündigt hat.
Ich habe die Hausverwaltung gefragt, ob die mir irgendwelche Strom- und Gasanbieter empfehlen können und die meinten, dass ich mich selbst darum kümmern muss und einfach auf Vergleichsportalen gucken soll.
Als ich dann am 15.01. eingezogen bin, habe ich mich gewundert, denn ich hatte Strom und Gas in der Wohnung, obwohl ich noch keine Verträge abgeschlossen hatte. Ich dachte dann, dass die Vormieterin auch gesäumt hat, ihre Verträge hierfür rechtzeitig zu kündigen. Also habe ich bis Ende Janaur gewartet und bereits eigene Verträge gefunden. Im Februar hatte ich aber immer noch Strom & Gas, obwohl meine eigenen Verträge noch nicht aktiv waren.
Dann habe ich Post von e on bekommen, dass Sie mich als zuständiger Grundversorger ermittelt und meine Daten von meiner Hausverwaltung bekommen hätten. Ich wurde nun einfach dort angemeldet ohne dass meine Hausverwaltung mir Bescheid gegeben hat. Ist das rechtens?
Mir wurde gesagt, dass ich 6 Wochen ab Einzug Zeit habe, um meinen Anbieter zu wechseln. Ich warte gerade noch darauf, dass meine Verträge aktiv werden.
Ich frage mich nur, ob meine Hausverwaltung mich einfach so ungefragt anmelden darf und ob die nicht eine Pflicht haben, mich zumindest darüber zu informieren.
4 Antworten
Du hättest selbst die Pflicht gehabt, Dich mit Deinem Einzug am 15.01. für Strom und Gas anzumelden. Das hast Du ja wohl nicht getan.
Wenn der Vormieter auszieht, werden Strom und Gas ja nicht abgestellt. Strom und Gas gibt's immer, auch wenn ein Mieterwechsel erfolgt.
Natürlich bleibt die Strom- und Gasversorgung, wenn Mieter ausziehen, erst einmal bestehen. Auch in dieser Zeit muss ggf. geheizt werden (Januar!) und wenn Renovierungen, Besichtigungen oder was auch immer in der Wohnung während Leerstand sein muss, dann benötigt man die Energie auch.
Mieter melden sich ab, wenn sie ausziehen und damit fällt die Versorgung erst einmal in der Grundversorgung an den Vermieter, es sei denn, er meldet den Grundversorgern, wer ab wann die neuen Bewohner sind.
Und in der Tat fängt hierbei das Thema Datenschutz an, eine Rolle zu spielen.
Als ich mal, wie schon öfters zuvor, neue Mieter beim Grundversorger anmelden wollte, hieß es, das dürfen die aus Datenschutzgründen gar nicht annehmen. Also habe ich das gelassen und kürzlich hatte ich wieder den Fall, dass sich ein neuer Mieter nicht angemeldet hat und der Grundversorger sagte mir dann, ich hätte ihn doch erst einmal melden müssen, woraufhin ich ihm das mit dem Datenschutz erklärte, was mir ein anderer sagte und da war die klare Aussage:
Aber selbstverständlich dürfen Sie als Vermieter dem Grundversorger mitteilen, wer neuer Mieter ist. Also mache ich das künftig auch wieder.
Das sollte dann auch die Antwort auf Deine Frage sein.
Eine Pflicht der Hausverwaltung, Dich darüber zu informieren? Wozu soll das gut sein? Am Ende ist es so, dass Du, ob Du willst oder nicht, verbrauchten Strom oder Gas, der nicht über Deinen neuen Vertrag abgerechnet wird inkl. der Grundgebühren, an Deinen Vermieter oder an den Grundversorger zu zahlen. Was also hättest Du davon, außer dass Du wieder irgendwelchen Leuten Mehrarbeit bereitet hättest. Überall ist die Rede von Bürokratie, die abgebaut werden soll und dann kommen solche Anliegen. Ich verstehe das nicht!
Ich frage mich nur, ob meine Hausverwaltung mich einfach so ungefragt anmelden darf
Das ist nicht direkt eine Anmeldung, sondern nur eine Mitteilung, wer neuer Mieter ist. Nach dem Gesetz ist es so, dass man mit dem Stromversorger schon allein dadurch einen Vertrag eingeht, wenn man Strom nutzt. Somit muss der Versorger auch wissen, wer der neue Mieter ist. Andernfalls würde der Vermieter Vertragspartner werden.
Noch ist es so, dass man 6 Wochen rückwirkend zu einem anderen Versorger wechseln kann. Das wird sich demnächst ändern, dann kann man nur mit Wirkung in die Zukunft wechseln.
So bald Du in eine Wohnung einziehst, musst Du Strom anmelden, auch wenn der Mietvertrag erst später los geht.
Da der Versorger keinen Vertragspartner hatte, kat er bei der HV angefragt und Deine Daten bekommen. Die sind dazu verpflichtet.
Durch die Stromnutzung ist ein Grundversorgungsvertrag zu Stande gekommen, den Du jederzeit kündigen kannst mit wenigen Tagen Frist.