Kann mein Partner verlangen, dass ich und unser Kind nach Hause zurückkehren, nachdem ich Zeit für den Urlaub mit meiner Familie hatte?
Ich und mein Partner haben im Moment kein gutes Verhältnis. Ich teilte ihm mit, dass ich mit unserem 6 Wochen alten Kind zu meiner Mutter fahre (für einige Zeit/keine Angabe), und er erlaubte es. Jetzt, zwei Wochen später, ist er wütend und hat mir gesagt, ich komme zurück, sonst nimmt er mir unser Kind weg. Wenn er nett gefragt hätte, wäre ich zurückgegangen, aber er bedroht mich jetzt und ich habe Angst, zurückzugehen, weil wir uns ständig streiten. Er hat sich erst gestern telefonisch nach dem Kind erkundigt. Er ist nicht wirklich in das tägliche Leben involviert. Seine Wohnung ist ein einziges Chaos und er erlaubt mir nicht, sie aufzuräumen oder ihm zu helfen. Er hat dort 5 Jahre lang so gelebt, und ich habe im März angefangen, dort zu leben, und seitdem hat er das nicht mehr geputzt, und seine Katzen behandeln den ganzen Haushalt wie eine Toilette, und er putzt nicht. Dieser Ort ist nicht gut für ein Kind. Was kann ich tun? Jugendamt oder zum Anwalt und vor ein Gericht gehen?
5 Antworten
Erstens hat Dein Partner grundsätzlich kein Recht, Dir irgendwas zu verbieten!
Zweitens seid ihr vermutlich nicht verheiratet - also hat er auch kein Recht, von Dir die Rückkehr in die eheliche Wohnung zu verlangen.
Drittens kann er Dir das Kind nicht einfach wegnehmen! Auch würde ihm kein Gericht unter diesen Umständen das Sorgerecht zusprechen - im Gegenteil!
Wenn Du beweisen kannst, dass er dich bedroht, solltest Du die Staatsanwaltschaft informieren. Sollte er Dich / das Kind gewaltsam holen wollen, ruf die Polizei an.
Wende Dich ans Jugendamt, beschreibe die Schlamperei und die unhygienischen Verhältnisse, berichte auch über die Drohungen dieses Mannes.
Ansonsten solltest Du beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen und wegen der unhygienischen Verhältnisse und der Gewaltbereitschaft dieses Mannes auch den Ausschluss des Umgangsrechts.
Zudem muss er Dir Unterhalt zahlen, bis Du in der Lage bist, das Kind in einer Krippe unterzubringen, um arbeiten zu gehen. Unterhalt für das Kind muss er sowieso zahlen - sollte er das unterlassen, kriegst Du einen Vorschuss vom Jugendamt.
Das gemeinsame Sorgerecht steht ihm nicht unter allen Umständen zu - der Mann beweist doch durch sein Verhalten, dass er ein verantwortungsloser Chaot und selbstherrlicher Egozentriker ist.
Wenn sich die Frau mit dem Kind von ihm trennt, steht ihnen Unterhalt zu!
Oder glaubst Du im Ernst, die kehrt zu so einem zurück?
Also wessen Antwort ist blödsinnig und falsch?
wenn er gemeinsames sorgerecht hat, kommt er und holt sein kind ab. wenn du dich verweigerst, holt er sich das kind eben im eilverfahren zurück. du hast kein recht ihm das kind langfristig vorzuenthalten. die erlaubnis zum auszug mit kind hast du also nicht.
von daher ab nach hause und klären wie die nächsten schritte sind. kindesentziehung kostet dich das sorgerecht.
Wegnehmen darf er dir das Kind nicht. Du ihm natürlich auch nicht, er muss sein Kind sehen können. Aber da seine Wohnung nicht zumutbar ist für ein Kind, darfst (und musst) du verhindern, dass das Kind dort lebt.
Wende dich an das Jugendamt. Schildere ihnen die Situation, zeige die Fotos und wenn möglich die Drohnachrichten. Du kannst auch um einen Platz in einem Mutter-Kind-Heim bitten.
Vor allem solltest du dich endlich von dem Mann trennen.
Ich kann bei meiner Mutter bleiben. Ihr Vermieter wäre damit einverstanden. Ich denke, ich werde einen Besuch beim Jugendamt und meinem Anwalt vereinbaren, um zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.
Das Aufenthaltsbetimmungsrecht hast Du als unverheiratete Mutter sowieso.
Der asoziale Vater hat nichts zu melden.
Lass Dich nie mehr mit so einem Typen ein!
Wir beide habe sorgerecht das wegen muss ich zum anwalt für Aufenthaltsbestimmungsrecht
Jugendamt für den Aufenthalt des Kindes, um da von Anfang das Jugendamt einzubinden. Du hast recht, die Fotos zeigen kein Zuhause für ein Baby. Das hat noch kein wirkliches immunsystem.
Polizei bzw Anwalt wenn du gegen die Drohungen vorgehen willst.
Nein kann er nicht. So wie seine Wohnung aussieht läge hier sogar eine Kindeswohlgefährdung vor. Sage ihm klipp und klar das du erst wieder zurück kommst, wenn er seine Wohnung aufräumt, er seine Aggression im Griff hat. Wenn nicht, wirst du dich von ihm trennen.
Das wird er nie tun, wenn er zuvor schon ihr verboten hat, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen...
das gemeinsame sorgercht steht ihm zu. wenn er es also noch nicht hat, holt er sich dies einfach samt abr per gericht und wird es auch bekommen. wenn das kind bei ihm gemeldet ist, ist das kein problem.
er ist ihr nicht zum unterhalt verpflichtet, da kind in seinem haushalt seit längerer zeit lebt.
deine antwort ist blödsinn und falsch