Impfpflicht - muss der Kindsvater zur Impfung zustimmen?

5 Antworten

mein Exmann erlaubt es aber nicht.

Sieht der Idiot denn nicht jeden Tag in den Nachrichten am Beispiel von COVID-19 was passiert, wenn gegen eine Viruserkankung nicht geimpft wird?

Brauche ich da noch seine Zustimmung?

Du schützt Deine Kinder vor einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Dafür brauchst Du seine Zustimmung nicht.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn er gegen mich vorgeht?

Gar nichts.

Ich habe doch das Gesetz auf meiner Seite?

Ja. Deine Kinder gegen Masern zu impfen verstößt gegen kein Gesetz. Der BGH hat entschieden, dass es genügt, wenn ein Elternteil die gängigen Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut durchführen lassen will: https://www.augsburger-allgemeine.de/wissenschaft/BGH-Urteil-im-Elternstreit-um-Impfung-fuer-gemeinsame-Tochter-id41538741.html

Alex

Nein, es gab da eine BGH Entscheidung, dass Impfungen alleine gemacht werden können.


tireeshore447 
Beitragsersteller
 24.02.2020, 22:06

Du meinst, dass ich das alleine entscheiden darf? Auch wenn wir beide das Sorgerecht haben?

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Da es Pflicht ist, und die Kinder sonst nicht die Einrichtig besuchen können, macht man sich doch quasti strafbar, wenn man sich weigert.

Und es wurde schon 2017 entschieden, dass ein Elternteil alleine das bestimmen darf:

"Als letzte Instanz in diesem Rechtsstreit hat der BGH schließlich entschieden, dass das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis über die Impffrage dem Elternteil übertragen darf, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) befürwortet. Liegen bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vor, muss das Gericht hierzu auch kein Sachverständigengutachten zur Klärung und Abwägung der allgemeinen Infektions- und Impfrisiken einholen. Die Rechtsprechung des BGH hat damit die Impfempfehlungen der STIKO als medizinischen Standard anerkannt. Können sich die Eltern nicht einigen, kann demjenigen Elternteil, der diesen Empfehlungen folgen will, das alleinige Entscheidungsrecht über die Impffrage übertragen werden.

(BGH, Beschluss v. 03.05.2017, Az.: XII ZB 157/16)"


tireeshore447 
Beitragsersteller
 24.02.2020, 22:16

Perfekt, danke

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BBPB21  24.02.2020, 22:45

Danke, ich war zu strack, dass noch mal zu ergoogeln.

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Bei Kindern, die - wie deine - am 1.3. bereits in einer Betreuungseinrichtung sind, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021, sie müssen also nicht sofort geimpft werden. Das Gesetz steht daher erstmal nicht auf deiner Seite. Wohl aber die Rechtsprechung, wie Blindi56 ausgeführt hat. Und moralisch bist du sowieso im Recht.

Mach einfach und sag ihm nichts davon. Der Arzt wird bei einer Masernimpfung kaum nach einer schriftlichen Einverständniserklärung des Expartners fragen.


tireeshore447 
Beitragsersteller
 24.02.2020, 22:15

Die Kinderärztin kennt uns gut und die Problematik mit meinem Exmann. Sie würde in jedem Fall Fragen stellen

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BBPB21  24.02.2020, 22:45
@tireeshore447

Dann lass sie von Deinem Hausarzt impfen. Meine Kinder und mein Mann werden immer von meinem Frauenarzt geimpft.

Impfen darf jeder Arzt.

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