Kann man zwei Vollzeit Jobs gleichzeitig machen für einen Monat?

3 Antworten

Und wie willst Du verhindern, dass es rauskommt und Du evtl. gekündigt wirst, wenn Du nicht zwei Mal gleichzeitig die Steuerklasse 1 haben kannst?

Der zweite Vertrag = Ausbildungsvertrag wird dadurch übrigens im Worst Case ungültig!

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Anonym4433 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 13:48

Ich verdiene in der Ausbildung 560€. Ich denke nicht das ich damit in die steuer klasse 6 komme

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diewoelfin0815  04.08.2024, 14:07
@Anonym4433

Die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr ohne Tarifvertrag liegt in diesem Jahr bei 649,00 €

Außerdem verstößt Du gegen das

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html

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Das funktioniert nicht.

Du darfst nicht mehr als 10 Std. max. am Tag arbeiten und zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Außerdem darfst Du in Ausnahmen höchstens 60 Wochenstunden haben, wenn der Durchschnitt von 48 Wochenstunden innerhalb von 24 Monaten nicht überschritten wird.

Wenn die Ausbildung am 1. September beginnt, bitte um einen Aufhebungsvertrag zum 31. August und lass Dir die Überstunden auszahlen. Das gibt zwar hohe Abzüge, die Du Dir mit dem Lohnsteuerausgleich aber teilweise wieder zurückholen kannst.

Dein Ausbildungsbetrieb darf Dich am 1. September gar nicht beschäftigen, wenn Du dort noch in einem Arbeitsverhältnis bist. Der AG hat sonst ein "Problem". Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind in den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz genannt.


DerCaveman  04.08.2024, 12:59

Er ist aber doch anscheinend in der alten Firma den ganzen September ueber zum Ueberstundenabbau freigestellt.

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Anonym4433 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 12:57

Aber wer könnte das schon bemerken? Ich meine ich habe zu der Zeit Urlaub, und könnte somit normal zur Arbeit ohne kaputt zu sein.

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Hexle2  04.08.2024, 12:59
@Anonym4433

Wo kein Kläger da kein Richter. Allerdings ist oft "Kommissar Zufall" unterwegs und wenn Dein Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, ist der AG evtl. nicht sehr begeistert

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DerCaveman  04.08.2024, 13:00
@Anonym4433
Ich meine ich habe zu der Zeit Urlaub

Zuerst hattest du geschrieben, du haettest frei zum Ueberstundenabbau. Jetzt ist es auf einmal Urlaub. Wenn es tatsaechlich Urlaub ist, darfst du nicht arbeiten.

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Hexle2  04.08.2024, 13:01
@Anonym4433

Das bedeutet ja nicht, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.

Überstundenabbau werden wie gearbeitete Stunden gerechnet, wie Urlaub auch. Zudem hat er gleichzeitig zwei Vollzeitarbeitgeber.

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Anonym4433 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 13:20
@DerCaveman

es ist beides, also teilweise Urlaub, der rest sind Überstunden

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Anonym4433 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 13:46
@Hexle2

Wenn meinst du mit "Kommisar Zufall", was wäre ein Beispiel dafür?

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Passieert nix. DerAG it verpflihtt Dich nicht mehr als 40 Stunden in der Woche zu beachäftigen. Sonst bekommt er ein Bußgeld wenn es auffällt. Es fällt nicht auf, wenn Du nichts sagst, nur in deiner Steuerklärug mußt Du Dein Verdienst angeben.