Kann man wegen einem Witz über eine Morddrohung angezeigt werden?

4 Antworten

Es ist eben schon eine Drohung. Das es "nur Spaß" sei, kann letztlich nunmal jeder sagen.

Ich würde an ihrer Stelle auf den Jungen zu gehen, mich entschuldigen und ihm ehrlich sagen, das ihr bewusst ist, das es eine Grenzüberschreitung war und nicht okay war.

Möglicherweise ist die Sache dann auch erledigt. Und nächstes Mal dann einfach besser aufpassen, was man sagt.

Was ist denn das für ein Kinderkram?

Erstens kann ich keinerlei persönliche Bedrohung erkennen, sie hat ja lediglich und offensichtlich in satirischer Absicht gefragt, ob angesichts seiner nervigen und anhaltenden Beleidigungen nicht theoretisch die Möglichkeit Bestünde. (Ein cooler Konter, wie ich finde.). Eine persönliche und ernsthafte Drohung kann ich daraus nicht rauslesen. Und ins Wasser werfen heißt nicht umbringen. Sie sagte ja nicht, welche Brücke sie meinte. ;-)

Zweitens, wenn die Betreuer ein wenig Pragmatismus besitzen, werden sie erst mal nachfragen, was da los war, und dann bestenfalls dem Herrn angeblich Bedrohten, der keine Ruhe geben konnte, die Leviten lesen. Alles andere wäre eine Täter-Opferumkehr.

Was ist das denn für ein Spacken, erst vor einem Mädchen den Macker spielen und dann wegen einem harmlosen Witz zum Betreuer rennen und einen auf Opfer machen? Es ist schon erstaunlich, wie brutal und gleichzeitig dünnhäutig (oder Heimtückisch?) die Jugend heute teilweise ist.

Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, nehme aber an, ähnlich wie in Deutschland:

Anzeigen kann erst mal jeder alles, was er glaubt, daß es strafbar sei. Die Polizei nimmt dann den Sachverhalt so gut wie möglich auf, befrägt ggf. Zeugen, und leitet die Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiter.

Diese entscheidet dann, ob sie aufgrund der bekannten Sachlage ein Verfahren eröffnet, und ob ein "öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung vorliegt.

Beides kann ich mir bei dem geschilderten Sachverhalt nicht vorstellen.
Und selbst wenn, wird es wahrscheinlich bei einer Belehrung/Verwarnung bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Gewaltandrohung ist kein Scherz und kann natürlich strafrechtlich verfolgt werden.

Ja das kann man ,irgendwie auch schon zu Recht finde ich . Solange sie halt aber unter 14 Jahre alt ist passiert da glaube ich nicht viel.