Kann man wegen einem Witz über eine Morddrohung angezeigt werden?
Das wird mir zwar keiner glauben, aber ich frage tatsächlich für eine Freundin.
Sie ist in einer Ferienbetreuung, und dort ist auch ein anderer Junge, und sie und er haben sich teilweise gegenseitig beleidigt. Es war eigentlich aber immer klar dass es eher als Witz gemeint ist, wobei er auch Sachen gesagt hat die nicht in Ordnung sind, aber sie hat versucht das zu ignorieren, weil es ja nur ein Witz sein sollte. Irgendwann meinte sie so: „Kann man dem nicht den Mund zukleben und ihn über die Brücke werfen?“ und er hat noch einen draufgelegt und meinte dass sie gar nicht weiß wo die nächste Brücke ist und so, und hat im Prinzip einfach weiter Witze gemacht.
Später ist er aber zu einem Betreuer gegangen und hat ihm das erzählt, und sie hat Angst, dass ihr jetzt wegen ihrer Aussage Konsequenzen drohen, weil sie außerdem vor ein paar Monaten 14 geworden ist.
Wenn er sie anzeigt, was ist das schlimmste, das ihr passieren kann? Wichtig zu erwähnen wäre vielleicht, dass wir in Österreich sind und somit das österreichische Recht gilt.
Danke an alle, die mehr wissen.
4 Antworten
Es ist eben schon eine Drohung. Das es "nur Spaß" sei, kann letztlich nunmal jeder sagen.
Ich würde an ihrer Stelle auf den Jungen zu gehen, mich entschuldigen und ihm ehrlich sagen, das ihr bewusst ist, das es eine Grenzüberschreitung war und nicht okay war.
Möglicherweise ist die Sache dann auch erledigt. Und nächstes Mal dann einfach besser aufpassen, was man sagt.
Was ist denn das für ein Kinderkram?
Erstens kann ich keinerlei persönliche Bedrohung erkennen, sie hat ja lediglich und offensichtlich in satirischer Absicht gefragt, ob angesichts seiner nervigen und anhaltenden Beleidigungen nicht theoretisch die Möglichkeit Bestünde. (Ein cooler Konter, wie ich finde.). Eine persönliche und ernsthafte Drohung kann ich daraus nicht rauslesen. Und ins Wasser werfen heißt nicht umbringen. Sie sagte ja nicht, welche Brücke sie meinte. ;-)
Zweitens, wenn die Betreuer ein wenig Pragmatismus besitzen, werden sie erst mal nachfragen, was da los war, und dann bestenfalls dem Herrn angeblich Bedrohten, der keine Ruhe geben konnte, die Leviten lesen. Alles andere wäre eine Täter-Opferumkehr.
Was ist das denn für ein Spacken, erst vor einem Mädchen den Macker spielen und dann wegen einem harmlosen Witz zum Betreuer rennen und einen auf Opfer machen? Es ist schon erstaunlich, wie brutal und gleichzeitig dünnhäutig (oder Heimtückisch?) die Jugend heute teilweise ist.
Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, nehme aber an, ähnlich wie in Deutschland:
Anzeigen kann erst mal jeder alles, was er glaubt, daß es strafbar sei. Die Polizei nimmt dann den Sachverhalt so gut wie möglich auf, befrägt ggf. Zeugen, und leitet die Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiter.
Diese entscheidet dann, ob sie aufgrund der bekannten Sachlage ein Verfahren eröffnet, und ob ein "öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung vorliegt.
Beides kann ich mir bei dem geschilderten Sachverhalt nicht vorstellen.
Und selbst wenn, wird es wahrscheinlich bei einer Belehrung/Verwarnung bleiben.
Eine Gewaltandrohung ist kein Scherz und kann natürlich strafrechtlich verfolgt werden.
Ja das kann man ,irgendwie auch schon zu Recht finde ich . Solange sie halt aber unter 14 Jahre alt ist passiert da glaube ich nicht viel.