Kann man sich wegen einer Weltreise von der Schule befreien?
Hi ich möchte mit meinem Opa eine Weltreise machen. Gehe aber noch in die Schule, kann ich mich dafür befreien lassen? Oder geht sowas nicht?
4 Antworten
Grundsätzlich geht so etwas nicht. Als Minderjährige/r bist Du schulpflichtig, musst also dem Schulbesuch nachkommen. Urlaub und andere Dinge sind so zu legen, dass sie in die Ferien fallen.
Im Ausnahmefall kann die Schulleitung aber einen Schüler bzw. eine Schülerin für eine bestimmte Zeit beurlauben. Das ist dann eine Einzelfallentscheidung, wobei in der Regel Gründe für die Reise selbst, für den Zeitpunkt und auch die schulischen Leistungen usw. berücksichtigt werden.
Als reine/r Einser-Schüler/in wirst Du es also einfacher haben, beurlaubt zu werden. Ganz einfach weil man davon ausgehen kann, dass Du aktuell keine Defizite hast und die durch die Abwesenheit entstehenden dann schnell aufholen kannst. Wenn Du hingegen schlechte Noten hast, dann bleibt zu befürchten, dass Du gänzlich auf der Strecke bleibst, wenn zu dem bereits bestehenden Wissensdefizit noch der fehlende Stoff durch die Beurlaubung hinzu kommt.
Oft hat auch ein Urlaubsantrag Erfolg, wenn außergewöhnliche Ereignisse vorausgegangen sind. Ein schwerer Krankheitsfall, ein Trauerfall in der engeren Familie usw., so dass ein Urlaub in den Ferien nicht möglich war und der/die Schüler/in nun dringend Erholungsbedürftig ist.
Aber "einfach so" wird man in der Regel nicht beurlaubt.
Das kannst du in den Sommerferien machen. Wenn du dann noch einzelne Tage mehr brauchst ist das sicher möglich. Oder vielleicht auch noch ne Woche vor und nach den Ferien dazu brauchst, dann kann man sicher darüber reden. Musst du aber mit der Schule sprechen.
Dann hättest du um die 2 Monate die die Weltreise gehen darf. Länger aber sicher nicht.
Aber ansonsten gilt die Schulpflicht. Ein Jahr einfach nicht in die Schule gehen gibts nicht.
Tu dir selbst einen Gefallen und mache die Schule zu Ende. Danach ist doch genug Zeit bzw. auch die beste Zeit, um eine Weltreise zu machen.
Das wäre möglich, wenn der Großvater garantieren kann, dass du auch auf der Reise "beschult" werden kannst