Kann man sich nachträglich kirchlich trauen lassen - also wenn man schon 1O Jahre oder mehr verheiratet ist?
Ich habe nämlich eine Bekannte, die vor über 10 Jahren nur standesamtlich heiratete und jetzt den Wunsch hat, sich auch kirchlich trauen zu lassen, wobei ihr Ehemann davon überhaupt nicht begeistert ist.
9 Antworten
Selbstverständlich kann man auch viele Jahre nach der standesamtlichen Trauung auch in christlicher Religion kirchlich heiraten.
Nur sollten sich die Eheleute darin auch einig sein, sonst sollte man das lassen.
Theoretisch würde das gehen.
Die 10 Jahre sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass der Ehemann nicht will.
gerade da würde ich mich trennen. wenn mich mein Partner ERPRESST dann macht eine Weiterführung der Ehe keinen Sinn mehr
Sie haben noch schulpflichtige Kinder und leben in einem großen Haus. Das müsste dann versilbert werden
ja somit haben beide dann ein Startkapital für das neue Leben.
Klar für die Kinder ist es blöd für die Kinder aber es gibt genügend paare die das auch schaffen mit Kindern.
Wie gesagt - es geht darum dass man den Partner zu etwas zwingt was er nicht will. Entweder macht man es freiwillig den Partner zu liebe - oder der andere muss freiwillig darauf verzichten.
Beides ist völlig unabhängig voneinander. Man kann sich auch vorher kirchlich trauen lassen oder niemals standesamtlich heiraten (wobei die meisten Kirchen das nicht machen) oder man heiratet - insofern man möchte - 40 Jahre nach der standesamtlichen Trauung kirchlich.
Man kann sich vor der standesamtlichen Trauung in der Kirche trauen lassen. Richtig. Aber solange eine Ehe nicht standesamtlich getraut wird, ist sie in Deutschland nicht rechtskraeftig und hat, im Falle einer der Partner verstirbt, unangenehme Folgen;
"In Deutschland können Paare seit 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Sie müssen aber beachten, dass sich eine rein kirchliche Eheschließung auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt.
Betroffene erhalten deshalb nach einer rein kirchlichen Eheschließung beim Tod ihres Ehepartners keine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtswirksam sind nach wie vor nur standesamtliche Trauungen."
Unterm Strich: in Deutschland ist fuer Paare, die eine rechtsgueltige Ehe eingehen wollen, das Standesamt Pflicht.
Nun, Du hast behauptet":
"Man kann sich auch vorher kirchlich trauen lassen oder niemals standesamtlich heiraten.."
Das wollte ich nur richtigstellen.
Was gibt es daran richtigzustellen? Die Aussage war von Anfang an nicht falsch.
Es ging nicht um rechtliche Konsequenzen in der Frage und meiner Antwort.
das kannst du jederzeit, sofern der Pfarrer mitmacht - ich weiß von keinem Fall, dass dies jemals verweigert wurde - ihr müsst eben den kirchlichen Vorgaben entsprechen, die von Religion zu Religion verschieden sind
rein juristisch gesehen ist eine solche Eheschließung wirkungslos - der Staat/Gesetz macht hier keine Vorgaben
Ja, das ist möglich.
Doch bei so einer wichtige Frage sollte das Paar einer Meinung sein.
Es sind ja schliesslich beide davon betroffen ;-)
Wenn nicht klar ist, weshalb der Ehemann das nicht möchte, wäre das eine gute Gelegenheit, die Sache offen zu diskutieren. Je nachdem würde der Ehemann trotzdem ja zur kirchlichen Trauung sagen oder die Ehefrau verstünde, weshalb der Ehemann das nicht möchte.
Er wird schon mitmachen, wenn er eine Trennung deswegen nicht riskieren will