muss man erst standesamtlich heiraten bevor man kirchlich heiratet?

9 Antworten

Man kann auch zuerst kirchlich heiraten. allerdings ist das dann nicht "Rechtsverbindlich" um in Deutschland rechtlich als verheiratet zu gelten, muss man standesamtlichgetraut sein.


JussiCannibal 
Beitragsersteller
 06.01.2012, 14:19

undv wie läuft des im standesamt ab? tauscht man dor auch ringe oder unterschreibt maan nuir zettel?

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Schnute73  06.01.2012, 14:37
@JussiCannibal

Meisten kann man das mit dem Standesbeamten absprechen. Unterschreiben muss man auf jeden Fall, ich denke die Ringe könnte man auch weglassen, wenn man dem Standesbeamten erklärt das man einen guten Grund dafür hat.

Mach doch einfach einen unverbindlichen Beratungstermin beim Standesamt, die können Dir dann alles erklären

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Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes 2009 ist es möglich, kirchlich zu heiraten, ohne vorher auf dem Standesamt gewesen zu sein. Die "nur" kirchliche Ehe hat allerdings keine rechtliche Wirkung. Anders herum hat die "nur" standesamtliche Ehe keine sakramentale Wirkung.

Man kann auch erst oder nur Kirchlich heiraten ohne Standesamtlich getraut zu sein.

Die Sache hat nur eine Harken da du vom Weldlichen Gesetz her garnicht verheiratet bist hast du im Fall das der Partner verstirbt keine Gesetzlichen ansprüche auf Rente oder Erbe.

Nein, man kann auch zuerst oder sogar nur kirchlich heiraten. Allerdings ist diese Heirat dann ohne jede Rechtsfolgen. Offiziell zählt man weiter als unverheiratet und hat natürlich auch nach evtl. Trennung oder bei Todesfall eines Partners nur Ansprüche, wie unverheiratet zusammen wohnende Paare.

Die katholische Kirche bietet auch eine Trauung ohne standesamtlicher an, allerdings ist die in Deutschland (noch) nicht rechtsgültig, in Österreich und USA schon.


Nepomuckline  01.05.2012, 15:56

Wie es in den USA ist, weiß ich nicht - aber in Österreich kann man nicht einfach so kirchlich heiraten. Eigentlich muss man auch in Ö zuerst standesamtlich verheiratet sein; will man nur kirchlich heiraten, ist eine Art "Sonderbewilligung" nötig. Ohne diese Ausnahmeerlaubnis ist auch in Ö die kirchliche Trauung rechtsunwirksam.

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