Ist ein Minijob ein Beschäftigungsverhältnis?

5 Antworten

Klar, auch mit allen Rechten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub etc.

wenn ich jemanden für mich arbeiten lasse und ihn dafür bezahle ist ein Beschäftigungsverhält nis.

Das ist ein Beschäftigungsverhältnis und sogar legal.

Dein Nebenjob ist auch ein Beschäftigungsverhältnis.

Dein Hauptarbeitgeber darf Dir diesen aber nur verbieten, wenn Du bei der Konkurrenz arbeitest oder wenn die Arbeitszeitgesetze (tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten.....) mißachtet werden.

Ja, du musst ihn zumindest angeben. Der Arbeitgeber muss ermessen können ob deine Arbeitsfähigkeit durch den Nebenjob beeinträchtigt wird oder sogar sein Geschäft schädigen konnte. Z.B. wenn du bei einem Mitbewerber der Branche arbeitest. Er kann dir zuerst einmal den Nebenjob nicht verbieten, aber er kann dann auch ein Arbeitsverhältnis ablehnen.

Auch ein Nebenjob auf 450 Euro Basis ist ein Beschäftigungsverhältnis, wenn auch nur geringfügig.