Kann man seinen "VON" Titel wiedererlangen wenn man ihn per Stammbaum beweisen kann?

5 Antworten

Hi technot,

meines wissens nach ist es möglich. Voraussetzung sind, dass du das "von" im Stammbuch nachweisen kannst. Genaueres kann dir vermutlich deine Gemeinde erläutern. Allerdings verlangt der Staat einen entsprechenden Betrag um das "von" wieder in den Namen zu schreiben. 

Bei einem direkten Adelstitel werden die Hürden entsprechend größer und auch die Aufwendungen für den Staat steigen stark an. Aber ich denke auch hier bist du gut beraten dich entsprechend bei deiner zuständigen Gemeinde zu erkundigen.


Schachpapa  18.02.2016, 19:12

Ob technot das nach 9 Jahren wohl noch wissen will?

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Theian  18.02.2016, 19:19
@Schachpapa

Da stand "Kannst du diese Frage auch beantworten?" <_< ich hab nicht auf das Datum geguckt ...

Außerdem lieber Spät als Nie :D

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in dem fall muss nachforschen ob es wirklich ein adlestitel ist oder ob es einfach bezeichnet, woher der vorfahr kam.

bei youtube gibt es noch die sendung über wolfgang niedecken, der einen vorfahren mit von in namen hat.

in dem fall heisst es aber nur, das dieser vorfahre von nüring in einen anderen ort zog.

und wenn es einen adelstitel gab, warum dieser dann verschwunden ist.

ict nicht wenig aufwand und die frage, ob man das auf sich nehmen will.

Ein "von" ist nicht gleich mit einem Adelstitel gleichzusetzen Es gab Zeiten, da gab es noch keine Familiennamen so wie wir Sie heute kennen und da hatte sich dann auch oft der Begriff "von" eingebürgert, z.B. Hannes von Tuttlingen. Bei Eurer Ahnenforschung, habt Ihr nur Daten gesammelt oder habt Ihr auch über das umfeld Eurer Ahnen Unterlagen? Daraus könnte man dann evtl ersehen, ob es sich tatsächlich um ein Adelsgeschlecht handelt, wobei, dies dann immer auch dokumentiert ist und dann in einem zuständigen Archiv gefunden werden kann

Im "Genealogisches Handbuch des Adels" kann man nachsehen, ob es den Namen gibt.Wobei zu beachten ist, dass es diese Bücher in unterschiedlichen Auflagen gibt: Adlige Häuser, Fürstliche Häuser, Gräfliche Häuser und Freiherrliche Häuser

Das "von" selbst ist kein Adelstitel (so etwas wären Bezeichnungen wie Freiherr/Freifrau oder Baron/Baronin), nur ein Namenszusatz, der auf Adel hindeutet. Ein Stammbaum mit Dokumenten könnte vererbaren Adel nachweisen. In Deutschland sind seit 1919 Adelsprädikate Bestandteil des Namens und unterliegen dem Bürgerlichen Recht. Nach dem "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen", kurz Namensänderungsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/nam_ndg/BJNR000090938.html) kann aus einem wichtigen Grund (§ 3) ein Familienname geändert werden. Der Antrag ist bei einer Verwaltungsbehörde zu stellen (§ 5).

Ein Adelsnachweis ist für eine Mitliedschaft in der "Vereinigung der deutschen Adelsverbände" und eine Aufnahme in das Genealogische Handbuch des deutschen Adels ("Gotha") nötig.

hallo technot, leider habe ich keine Antwort, wuerde aber gerne wissen, ob du mittlerweile eine Antwort auf die "Von" Frage hast. Auch bei mir in der Familie wurde das "von" abgegeben. Ueber eine Antwort wuerde ich mich freuen. Danke


AARONner  31.08.2015, 19:25

Bei mir auch... Habe auch ne ähnliche Frage gestellt und bei mir haben sie geantwortet das ich mehr beweise brauche das ein Stammbuch nicht reicht oder ein Stammbaum

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