Ausbildung nicht geschafft, Prüfungswiederholung erst in einem Jahr, Betriebswechsel möglich?

2 Antworten

In Deutschland kann es möglich sein, bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs und der Ausbildungsart die Abschlussprüfung zu einem früheren Termin zu wiederholen. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die du beachten solltest:

  1. Wechsel des Ausbildungsbetriebs:
  • Du kannst grundsätzlich den Ausbildungsbetrieb wechseln, wenn du eine passende Stelle findest. Dies muss in Abstimmung mit dem neuen und alten Betrieb sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgen.
  1. Anerkennung der bisherigen Ausbildungszeit:
  • Die bisher absolvierte Ausbildungszeit kann unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Dazu ist es wichtig, dass der neue Ausbildungsbetrieb und die IHK die bisher erbrachten Leistungen und Ausbildungsinhalte anerkennen.
  • Ein Wechsel muss offiziell bei der IHK beantragt und genehmigt werden.
  1. Vorzeitige Zulassung zur IHK-Prüfung:
  • Unter bestimmten Umständen kannst du möglicherweise eine vorzeitige Zulassung zur IHK-Prüfung beantragen. Dies setzt in der Regel gute Leistungen während der Ausbildung voraus.
  • Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung und den Vorschriften der IHK geregelt. Meist sind gute Noten und eine Empfehlung des Ausbildungsbetriebs erforderlich.
  1. Gesetzliche Krankenkassen:
  • Da du deine Ausbildung bei einer gesetzlichen Krankenkasse absolvierst, handelt es sich wahrscheinlich um eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung. Auch hier gilt die Zuständigkeit der IHK oder der entsprechenden Kammer (z.B. BKK Akademie, wenn es sich um eine Betriebskrankenkasse handelt).
  • Prüfe, ob der neue Ausbildungsbetrieb denselben Ausbildungsberuf anbietet und von der entsprechenden Kammer anerkannt ist.
  1. Beratung durch die IHK:
  • Wende dich frühzeitig an deine zuständige IHK, um die Details zu klären und eine genaue Beratung zu erhalten. Sie können dir spezifische Informationen zu den Bedingungen eines Betriebswechsels und der Anerkennung der Ausbildungszeit geben.

Praktische Schritte:

  1. Kontaktaufnahme mit der IHK:
  • Erkläre deine Situation und frage nach den Möglichkeiten eines Betriebswechsels und einer vorzeitigen Prüfungswiederholung.
  1. Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb:
  • Suche nach einer Krankenkasse oder einem Betrieb, der eine entsprechende Ausbildung anbietet und bereit ist, dich zu übernehmen.
  1. Antrag auf Anerkennung der Ausbildungszeit:
  • Stelle gemeinsam mit deinem neuen Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Anerkennung deiner bisherigen Ausbildungszeit bei der IHK.
  1. Prüfungsanmeldung:
  • Sobald der Wechsel genehmigt ist und du die erforderlichen Nachweise erbracht hast, kannst du dich für die nächste IHK-Prüfung anmelden.

Es ist wichtig, dass du alle Schritte sorgfältig planst und rechtzeitig mit den relevanten Stellen sprichst, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


Jurafuchs  15.05.2024, 21:14

Danke, ChatGPT!

Prinzipiell schließt die Verlängerung einen Betriebswechsel nicht aus. Bedenke aber das du dazu einen Aufhebungsvertrag brauchst.