Kann man nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz seinen Namen ändern ohne das Geschlecht zu ändern?
Hallo zusammen! Ich verstehe das neue Selbstbestimmungsgesetz noch nicht ganz. Ich möchte schon seit Jahren meinen Namen ändern lassen, was ja jetzt durch dieses Gesetz möglich gemacht werden soll. Ich möchte jedoch mein offizielles Geschlecht nicht ändern lassen, weil es, vor allem in ländlichen Regionen, immer noch viele Vorurteile gibt. Außerdem bin ich agender (denke ich zumindest, ich kenne mich mit der Terminologie nicht ganz so gut aus. Auf jeden Fall lehne ich das Konzept von gender allgemein ab und kann mich deshalb auch in keine Kategorie einordnen) mir ist es deshalb völlig egal was bei Geschlecht steht und würde es daher nur ungern ändern lassen, weil es sich negativ auf mein Leben auswirken könnte. Ist es möglich das eine, aber nicht das andere ändern zu lassen?
4 Antworten
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist eine Namensänderung ohne änderung des Geschlechtseintrag nicht möglich.
Du kannst auch Divers eintragen lassen oder den Eintrag offen lassen.
Andere hat das weder zu interessieren noch was anzugehen.
Außerdem kannst du mehr über das Gesetz hier erfahren:
Nein, das steht explizit in dem Entwurf, der durchgegangen ist, drin, dass das nicht geht. Im Vordergrund steht die Änderung des Geschlechtseintrages, die Vornamensänderung ist im selben Zug möglich.
Also: Den Geschlechtseintrag ändern, ohne den Vornamen zu ändern, ist möglich. Andersrum aber nicht.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, in wie vielen Situationen tatsächlich das eingetragene Geschlecht relevant ist. Es steht im Reisepass und den Dokumenten, die im Familienbuch sind (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde). Sehen also die wenigsten Leute - eigentlich nur welche, die beruflich dazu verpflichtet sind, da neutral zu sein (Ärzte, Wachleute am Flughafen, Standesbeamte); oder deine näheste Familie.
Hallo LilaSmyle ich glaube, weiß es aber gerade nicht sicher, das Du Deinen Namen unabhängig von Deinem Geschlechtseintrag ändern kannst.
Da Du Dich keinem Geschlecht wirklich zuordnen kannst oder willst, gibt es ja noch die Option das den Geschlechtseintrag komplett weg zu lassen.
Generell sollte das auf dem Land mit dem Geschlechtseintrag gar niemand mitbekommen. Denn außer im Personenstandregister steht das nirgends.
Ja hatte ich bei Mayahuel gelesen. Leider erst nachdem meine Antwort schon draußen war.
Nein, eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des SBGG nicht möglich sein.
und:
Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit einer (isolierten) Änderung der Vornamen nach den §§ 3 und 11 des Namensänderungsgesetzes, sofern ein wichtiger Grund die Namensänderung ausnahmsweise rechtfertigt. Dies wird im SBGG ausdrücklich klargestellt.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz zumindest nicht. Mit anderen Gesetzen bezüglich Namensänderung kenn ich mich nicht aus, mayahuel hat ja was verlinkt.