Kann man nach dem Führerschein entzug und vor der Anordnung zum Aufbauseminar Autofahren?
Ich habe wegen einer zu hohen Geschwindigkeit meinen Führerschein verloren. Dieser kommt jedoch in einem Monat wieder, jedoch habe ich bisher keine Anordnung zum Aufbauseminar erhalten, obwohl ich noch in der Probezeit bin. Darf ich also Auto fahren, bis der Bescheid da ist, und kann ich, auch ohne das Aufbauseminar abgeschlossen zu haben wieder fahren? (ich absolviere natürlich das Aufbauseminar, es geht mir nur um die generelle Fahrerlaubnis in der Zeit)
4 Antworten
Wenn dein Führerschein weg ist, darfst du natürlich nicht fahren. Sobald du ihn wieder hast, darfst du wieder fahren.
Wenn du das Aufbauseminar nicht rechtzeitig machst (innerhalb zwei Monaten nach Anordnung), wird dir der Führerschein aber wieder abgenommen und du darfst nicht mehr fahren.
Die Anordnung eines Aufbauseminars ist kein Fahrverbot. Es ist eine Auflage, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Wenn dein Fahrverbot abgelaufen ist und du den Führerschein zurückbekommst, kannst du ganz normal weiterfahren. Nur wenn du das ASF nicht absolvieren würdest, würde man dir nach Fristablauf die Fahrerlaubnis entziehen.
Solange keinen Führerschein hast, darfst nicht Autofahren.
Und da er bei dir eingezogen wurde... Tja.
Du hast keinen Führerschein also kannst Du nicht fahren. Nicht, bevor Du ihn in der Hand hast.
Die Frage war anders gemeint. Wenn er den Führerschein zurück bekommen hat, aber noch immer keine Anordnung zum Aufbauseminar bekommen hat: Darf er dann fahren?