Anordnung vom Aufbauseminar nach acht Monaten?


12.07.2024, 20:34

Also das Bußgeld hab ich schon beglichen im Februar 2024 aber das jetzt fünf Monate später die Anordnung für ein Aufbauseminar kommt… hätte dies nicht viel früher eintreffen sollen? Mir geht es darum, ob man es anfechten könnte. Da es erst mit fünf Monate Verzug eingetroffen ist.

3 Antworten

Ja, man kann das anfechten.

Auf der Anordnung dürfte auch eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Dort ist zu lesen, wie du dich gegen die Anordnung wehren kannst.

Gemäß Internet dürfte es sich dabei um Widerspruch und Anfechtungsklage handeln. Weil das aber zunächst nichts daran ändert, dass die Anordnung erstmal Bestand hat, müsste zusätzlich ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Allerdings würde ich mir den Aufwand und die Kosten sparen, denn die Erfolgsaussichten dürften bei null liegen. Ich habe hier schon öfter gelesen, dass die Anordnung zum Aufbauseminar erst einige Monate nach dem Bußgeldbescheid kommt. Scheint also üblich zu sein.

Es spielt keine Rolle, wann die Behörde das Aufbauseminar anordnet, entscheidend ist nur, dass es wegen einer Tat angeordnet wird, die innerhalb der Probezeit begangen wurde. Das ist bei dir unstrittig, der dazugehörige Bußgeldbescheid längst rechtskräftig, das ASF somit unentrinnbar.

§2a Abs 2 StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Selbst nach mehreren Jahren ist eine solche Anordnung noch möglich, siehe VG München, Beschluss vom 05.05.2011 - M 1 S 11.1531:

Nach einer verbreiteten Ansicht kann eine Tat erst dann nicht mehr zur Grundlage einer Maßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG gemacht werden, wenn die Eintragung im Verkehrszentralregister bereits tilgungsreif ist

Meister88216  12.07.2024, 20:59

Das habe ich jetzt noch gefunden:

Das Aufbauseminar kann in wenigen Wochen absolviert werden. Jedoch kann es mehrere Monate dauern, bis die Anordnung zum Aufbauseminar beim Fahranfänger eingetroffen ist. In der Regel benötigen die Behörden mindestens 3 Monate, um das Aufbauseminar offiziell anzuordnen und den Bescheid zu verschicken.

Quelle Google.

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Nein, kannst Du nicht.

Die Anordnung für das ASF erfolgt zwingend aufgrund des Punktes, den Du auch bekommen hast. Den hättest Du vermeiden müssen, also den Bußgeldbescheid anfechten, falls Du dafür triftige Gründe gehabt haben solltest. Da der Punkt nun aber beim KBA eingetragen ist, ist das ASF unausweichlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen