Kann man Jagdbeute verkaufen?

4 Antworten

Wild ist nach dem Gesetz herrenlos und gehört nur demjenigen, der in dem Jagdrevier das Jagdausübungsrecht besitzt und das Tier erlegt. In der Regel zerlegen und verwerten die Jäger ihr Wild selbst, können es aber auch in speziellen Wildfleischereien verwerten lassen. Die Fleischbeschau macht bei Fleischfessern (z.b. Wildschweine) das Veterinäramt mit einer Trichinenprobe. Bei Pflanzenfressern (Rehe, Dam- und Rotwild, Federwild) der Jäger selbst. Der Verkauf läuft von Privat an Privat wenn man nicht gewerblicher Wildbrethändler ist, also meist über den Bekanntenkreis und so.

Die meisten Jäger haben einen Begehungsschein und pachten ein Revier nicht selbst. Wenn sie ein Stück erlegen, dann gehört ihnen zwar die Trophäe, nicht aber das Fleisch. Je nach dem wie sie sich mit dem Pächter geeinigt haben, muss er erst mal selbst das Fleisch kaufen bevor es ihm gehört.

Ansonsten schau mal in einem größeren Supermarkt, da gibt es oft heimisches Wildfleisch in der Tiefkühltruhe.

der jäger bringt diese tiere meist zu einen fleischer der die zerlegung im einzelnen übernimmt.

dann kommt ein tierarzt und gibt das tier zu verzehr frei.

meistens gehören die tiere den besitzer vom wald und feld.


stichelhaar  18.06.2014, 18:04

Das stimmt so aber nicht. Die meisten Jäger zerwirken die erlegten Tiere selbst und behalten es entweder, verkaufen es oder es wird im Ganzen an Wildhändler abgegeben. Trichinenschau ist gesetzlich vorgeschrieben bei allen Allesfressern, wie Schwarzwild (Wildschwein) Dachs, etc. Der Tierarzt hat in der Regel damit gar nichts zu tun. Vor der Abgabe muss der negative Trichinenbescheid vorliegen.

Der Jäger ist bei der Jagd dazu angehalten, schon vor der Schussabgabe das Verhalten des Tieres zu beobachten. z.B. auf Abmagerung, alte Verletzungen, verschmierter Spiegel (Durchfall), auffälliges Verhalten. Nach dem Schuss muss er beim Aufbrechen sich genau die Organe ansehen, ob die gesund sind. Gibt es Auffälligkeiten, etwa Parsiten, z. B. Bandwurmlarven, Tumore, Eiterablagerunge etc. dann muss der Amtsveterinär draufsehen und ggf. den Verzehr des Tieres verbieten.

Das alles lernt der Jäger während der Jagdausbildung.

Beispiel zu auffälligem Verhalten aus der Praxis: Rehbock verhält sich merkwürdig: Arbeitet mit seinem Gehörn an Pflanzen rum, schubbert die Stirn auf den Boden, schüttelt den Kopf, macht fast Kopfstand etc. Nach der Erlegung und dem Präparieren des Gehörns habe ich dann festgestellt, dass das arme Tier einen starken Rachendasssel Befall hatte. Rachendasseln sind Fliegenmaden von gut 2 cm Länge, die sich im Rachen- und Nasenraum der Tiere entwickeln und quasi von innen an diesen rumfressen. Das quält die Tiere sehr und sie gehen meistens daran zu Grunde. Es war also gut, dass ich ihn erlegt habe. Das übrige Fleisch ist aber völlig genussfähig und nimmt davon keinerlei Schaden.

Nur Schwarzwild muß untersucht werden. Für andere Beute ist der Jäger selbst verantwortlich !