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Wild ist nach dem Gesetz herrenlos und gehört nur demjenigen, der in dem Jagdrevier das Jagdausübungsrecht besitzt und das Tier erlegt. In der Regel zerlegen und verwerten die Jäger ihr Wild selbst, können es aber auch in speziellen Wildfleischereien verwerten lassen. Die Fleischbeschau macht bei Fleischfessern (z.b. Wildschweine) das Veterinäramt mit einer Trichinenprobe. Bei Pflanzenfressern (Rehe, Dam- und Rotwild, Federwild) der Jäger selbst. Der Verkauf läuft von Privat an Privat wenn man nicht gewerblicher Wildbrethändler ist, also meist über den Bekanntenkreis und so.