Kann man im EU - Heimtierausweis mehrere aktuelle Besitzer eintragen?
Wir haben unseren Wauzi gestern durch den HundeTÜV gebracht... Jetzt zu meiner Frage ist es möglich beim EU Heimtierausweis mehrere Besitzer also quasi die ganze Familie einzutragen. Wir wohnen an der Grenze und sind quasi mal schnell drüber. Da meine Freundin als Hundebesitzer angegeben ist habe ich halt angst das wenn ich mal mit ihr alleine am Meer bin das es da ärger gibt. Kennt sich da jemand aus?
Denn denke die Felder 1. 2. 3. Besitzer ist was anderes also meine bei einen Besitzerwechsel. Was bei uns ja nicht der Fall ist.
Dankeschön...
5 Antworten
Der HTA ist kein offizielles Dokument so wie ein Reisepass. Er bezieht sich auf den Hund nicht auf dich. Die chip# und Impfungen werden dort pflichtig registriert. Wer den HTA und den Hund bei sich hat, ist auch der Verantwortliche. Das mit der Adresse des Besitzers ist eigentlich nur eine nette Beigabe, denn über den chip kann der Hund identifiziert werden und somit ist bewiesen dass Hund und HTA zusammen gehören.
bei Halterwechsel findest Du unter Deiner Adresse auch eine Rubrik betreffend des Halterwechsels....(aber nur bei Halterwechsel benützen...nicht alle Familienmitglieder einzeln eintragen !)
Ich hatte 2 Hunde aus 2.Hand, und konnte meine Adresse immer problemlos hinzu fügen.
nicht jeder Hund ist gechipt. Darum meine Bemerkung.
in Frankreich mussten wir den Impfausweis mit gültigen Impfungen bis jetzt noch auf jedem Campingplatz vorweisen, und meistens wurde die Chip Nr. aufgeschrieben.
Erkundige Dich an Deinem Urlaubsort über die dortigen Bestimmungen.
In Deutschland besteht seit 1.1.2016 Chippflicht. O.k., deshalb ist noch lange nicht jeder Hund gechipt.
Bei Reisen ins Ausland muß aber jeder Hund gechipt sein, denn
Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Ausweises ist der Microchip.
Campingplätze haben durchaus ihre eigene Platzordnung. Die hat aber keine Gesetzeskraft.
Moin...
In den EU Tierausweis kannst du in die freien Felder natürlich zusätzliche Besitzer eintragen. Macht ja auch Sinn wenn z.B. mehrere Familienmitglieder mit dem Hund unterwegs sind, auch bei meinem Hund waren 2 Besitzer eingetragen. In der tschechischen Republik z.B. wird es zum Schutz der Hunde vor Diebstahl so geregelt das der Hund erstmal eingezogen wird wenn du nicht nachweisen kannst das er dir gehört. Bei Vorlage des Ausweises kann man ihn dann wieder mitnehmen... Will damit sagen das dann ja jedesmal du den Hund holen müsstest weil er z.B. deiner Lebensgefährtin abgenommen wurde...
Ich wohne 15 km von der tschechischen Grenze entfernt und das Problem in unserer Gegend (vielleicht auch nur hier) ist das Hunde nicht oft sondern TÄGLICH verschleppt werden. Reinrasser sind ein gutes Geschäft. Keine Ahnung inwiefern das gesetzlich/ rechtlich, landesweit/ regional o. ä was auch immer abgesegnet o. festgelegt ist . Ich für meinen Teil finde diese Handhabe für hier gerechtfertigt und kann dies nur gutheißen...
Diese Praxis müssten mir aber durch die dort tätigen Personen ersteinmal rechtlich belegt werden, denn die Tschechische Republik gehört zur EU und hat sich an die EU-Verordnung 998/2003 zu halten. Und diese bestimmt den Chip und die Impfungen - nicht aber, dass ein Tier nur mit dem eingetragenen Besitzer reisen darf.
Im Impfausweis wird der offizielle Halter eingetragen.
Wie du richtig erkannt hast, sind die übrigen Felder dazu da, bei Besitzerwechsel diese einzutragen.
Der Impfausweis ist zwar ein offizielles Dokument, aber es ist nicht wie ein Personalausweis beim Menschen, der immer mitgeführt werden sollte.
Du mußt es zwar bei Grenzübertritt dabei haben und auf Verlangen vorzeigen, aber bei Spaziergängen wird niemand den Impfausweis des Hundes sehen wollen. Ich wüßte auch nicht, aus welchem Grund und zu welchem Zweck.
Lediglich bei Streit über das Eigentum an dem Hund könnte der Impfausweis ein Indiz dafür sein. Beweis wäre in dem Fall ein Kaufvertrag oder Schutzvertrag vom Tierheim.
Ansonsten ist der Impfausweis wichtig zum Nachweis der gültigen Tollwutimpfung, falls der Hund jemanden gebissen hat.
Ok super... Meine Tierärztin hat alle gültigen Impfungen in dem EU Heimtierausweis übertragen. Darunter auch Tollwut.
Für einen Grenzübertritt ist es völlig egal, wer im EU-Pass als Eigentümer eingetragen ist. Hier geht es nur um die vollständige, erforderliche Impfung und den Chip.
Als Beweisdokument für ein Eigentum hat dieser Pass keinerlei Bedeutung.
Wenn ihr eine gemeinsame Anschrift habt, dann schreib doch einfach beide Namen hinein, Platz ist doch genug.
Servus, das mit dem Grenzübertritt ist so nicht ganz richtig. Zumindest nicht in allen Ländern... (sh. meinen Beitrag)
Nimm von Deiner Freundin eine schriftliche und unterschriebene Erklärung mit, dass der Hund mit Dir reisen darf...dann sollte es keine Probleme geben.
Denke aber daran, dass die meisten Ferienorte im Ausland eine Chipbestätigung im Impfpass verlangen, welchen Du am Urlaubsort vorweisen musst.