Erstbesitzer im EU-Heimtierausweis?
Wir haben bei einem Züchter vor wenigen Wochen einen Welpen gekauft, uns schien auch alles sehr seriös. Allerdings ist im Heimtierausweis kein Erstbesitzer eingetragen. Wie sollte man da am besten vorgehen? Den Züchter nachträglich noch eintragen und die eigenen Daten dann erst beim 2. Besitzerfeld oder direkt die eigenen Daten im Erstbesitzerfeld?
6 Antworten
Ich weiß nicht woher einige Ihre Informationen ziehen...
Der EU Heimtierausweis ist ein offizielles Dokument, in das JEDER Besitzer (auch der Züchter) eingetragen werden muss. Er muss unterschreiben und der ausstellende Tierarzt darf den Ausweis nur mit gültiger Unterschrift angeben.
Also wenn da kein Halter eingetragen ist, dann hat sich der ausstellende Tierarzt laut Gesetz strafbar gemacht. Da würde ich mich zwecks Nachbesserung melden. Er muss nämlich auch die Ausweisnummer dokumentieren und in dem Zusammenhang den Besitzer aufschreiben.
In deinem ersten Link:
Antwort TK Hamburg: Sie müssen den Züchter als ersten Besitzer eintragen. Das Gesetz fordert, dass immer der aktuelle Besitzer in den HTA eingetragen wird, in diesem Fall ist es der Züchter. Man könnte auch für die Welpen beim Züchter zuerst einen gelben Impfausweis auszustellen und erst dann für den neuen Besitzer einen Heimtierausweis ausstellen.
Deshalb braucht der Züchter schon mal nicht drin stehen, er ist nämlich kein Halter im Sinne von Halter (er ist der Züchter). Wenn der Züchter den Hund länger behält wird er zum Besitzer.
Die Praxis erzählt was ganz anderes und es ist auch nicht Sinnvoll, das der Züchter sich als Besitzer einträgt - das macht nämlich den Hund zum Gebrauchthund was ein ganz anderes Verkaufsrecht beinhaltet. Den Ausweis bekommt man eh erst bei der Impfung und da die Impfung direkt vor Verkauf ist ist das ja einfach.
Ich möchte beim Züchter einen "neuen Hund" kaufen und keinen "gebrauchten" die rechte am neu sind nämlich ganz anders als an gebraucht.
Da ich selber Pferde verkauft habe weis ich den Unterschied. Fohlen sind nämlich nur in den ersten 2 Lebensmonaten "neu" danach sind es schon "gebraucht Pferde" nach dem Recht, die muß man ganz anders Verkaufen als einen Welpen.
Der Züchter ist im Heimtierausweis als Züchter eingetragen, die Ausweise werden also nicht Blanco abgegeben.
Der Züchter ist aber kein Besitzer er ist der Züchter und braucht somit nicht im Pass zu stehen.
Da Welpen in der Regel als "neu" verkauft werden können die ja noch gar keinen Vorbesitzer gehabt haben.
Sollte sich ein Züchter da eintragen, dann verkauft er dir Automatisch einen "gebrauchten" Hund.
Also ich wurde als Erstbesitzer aucj zuallererst in den Ausweis eingetragen... ob es da Vorschriften gibt weiß ich nicht..
der Züchter wird dort nicht eingetragen.
der Züchter schreibt bei Übergabe des Welpen dort den neuen Besitzer ein. Wurde dies vom Züchter versäumt, kann man das auch ganz einfach selbst nachholen/erledigen.
Einfach selbst ausfüllen.
Manchmal kann es sein dass übereifrige Tierarzthelferinnen den Züchter als Erstbesitzer eintragen. Dann würde deine Adresse an zweiter stelle kommen. Wenn sie das nicht getan haben, dann kannst du selbstständig deine Adresse an erster stelle eintragen.
Hallo,
ein Züchter steht grundsätzlich NIE mit im Impfpass, sondern immer derjenige, der den Hund vom Züchter kauft.
Nur, wenn der Züchter zuerst vorhat, den Hund selbst zu behalten, dann lässt er seinen Namen eintragen. Verkauft er ihn dann anschließend aus verschiedenen Gründen dann doch noch, dann bleibt für den neuen Besitzer halt nur der 2. Platz.
Das ist einfach falsch! Dein Wissen ist veraltet. Lies selbst!
http://tieraerztekammer-hamburg.de/eu-heimtierausweis.html
Der Tierarzt darf den Ausweis nicht rausgeben ohne einen Tierhalter einzutragen.