Kann man Geschenke zurückfordern?
ich habe vor kurzem zwei Pullover gekauft davon habe ich auch noch die Rechnung und auch Beweise dass ich es bezahlt habe und habe diese Pullover zu jemandem gegeben als ,,Dankeschön“ für unsere Freundschaft, jetzt sind wir nicht mehr befreundet und ich wollte wissen ob ich die Pullover zurückfordern kann. Die Person meinte schon sie gibt sie mir auf jeden Fall nicht wieder, ist es jedoch nicht mein Recht da ich sie gekauft habe? Und falls es mein Recht ist wie genau soll ich vorgehen soll ich die Polizei darüber informieren?
12 Antworten
Hier gilt der Grundsatz, geschenkt ist geschenkt.
Das Ende einer Freundschaft ist genau so wenig ein Grund, wie Tatsache das du das Geschenk nachweislich selber gekauft hast (was auch wohl sonst?) damit du ein Geschenk zurückfordern kannst.
Es gibt kein Gesetz, wo steht was erlaubt ist.
Wenn du lügst, bleibt die Frage warum man dann dir glauben sollte, statt der Person die das Geschenk bekommen hat, und die Wahrheit sagt?
Letztlich wärst du dann derjenige der wegen einer falschen Aussage belangt werden könnte.
Du kannst ja zivilrechtlich auf Herausgabe klagen, wenn Du es sinnvoll findest. Bedenke aber die Kosten, die bei Gericht entstehen. Die bezahlst Du, wenn Du verlierst.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht die Rückforderung von Geschenken bei sogenanntem "groben Undank" vor. Das einfache Beendigen einer Freundschaft ist da nicht inbegriffen.
Der Beschenkte müsste sich schon sehr, sehr grob verhalten haben.
Die Polizei hat damit überhaupt nichts zu tun, weil es sich um eine rein zivilrechtliche Forderung handelt und nicht um eine Straftat.
Beziehung und Pullover abhaken und nach Vorne schauen!
Das Problem ist es war nicht nur ein einfacher zehn Euro Pullover es waren zwei Markenpullover über 100 € und eigentlich auch noch andere Sachen also man kommt im Gesamtwert schon so um die 500 €
Nein. Ich würde es nicht tun. "Geschenkt ist geschenkt - wieder-holen ist gestohlen"...
Es ist mir eigentlich ziemlich egal ob ich es dann ,stehlen‘ werde ich will es wieder zurückhaben und meine Frage ist einfach ob ich das rechtlich gesehen kann
Es gibt für mich immer noch den Unterschied zwischen "rechtlich richtig" und "moralisch vertretbar". Ich würde es nicht tun. Das Geschenk kam vom mir in guter Absicht mit meinem (reinem) Gewissen in bester Absicht und aus freien Stücken. Soll sie/er ewig an mich denken, wenn sie/er es sieht oder benutzt. Abgehakt und Geschichte (aus meiner persönlichen Sicht!)...
Nur das Problem ist ich habe der Person die Sachen ja geschenkt als Dank dass sie mit mir befreundet ist jetzt ist die Freundschaft vorbei natürlich möchte ich die Sachen dann zurück und ausserdem verdient diese Person die Sachen auch nicht mehr da sie mich nur ausgenutzt hat und ich möchte einfach nicht dass sie solche schönen Sachen hat
Also offen gesagt: Das tut mir aufrichtig leid. Und ich hoffe wirklich, das ihr euch in Frieden auf eine beiderseits einvernehmliche Lösung einigen könnt.
Nein, leider nicht. Was passiert ist, ist passiert. Geschenke fordert man nicht zurück.
Die Polizei kümmert sich nicht um solche Dinge.
LG und schönen Tag
Meine Frage war aber ob ich das richtig gesehen machen kann nicht ob man das menschlich jetzt macht
Natürlich kannst du die Person anklagen. Aber Geschenke sind immer eine juristische Grauzone, da - ich nehme an - nie ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde zwischen euch. Wird schwierig.
Gibt es da auch irgendein Gesetz oder wo genau steht das. Im Endeeffekt könnte ich genauso gut lügen und sagen das war alles nur ausgeliehen und ich möchte es wieder haben weil ich bin mir sicher das ich dann auf jeden Fall alles wieder bekommen würde