Kann man genehmigten Urlaub zurücksetzen und woanders nehmen geht um 3 Tage?

6 Antworten

Musst du mit deiner Firma klären aber prinzipiell schon. Ist bei mir in der Abteilung gang und gebe weil wir unseren Urlaub anfang des Jahres eintragen müssen um die Quote zu erfüllen. Da wir aber eh nur 2-3 Leute in der Abteilung sind sagt unser Chef es ist im kack egal wann wir Urlaub nehmen wir müssen halt schauen das die Arbeit erledigt wird. ALso tragen wir irgendwas ein und ändern es nach bedarf


alarm67  08.08.2024, 10:14

Das, wovon Du sprichst, findet in fast jeder Firma statt. Das nennt sich Urlaubsplanung.

Aber in allen Firmen, die ich kenne, muss neben der Urlaubsplanung dennoch auch noch ein Urlaubsantrag gestellt werden.

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Osterkarnigel  08.08.2024, 10:18
@alarm67

Bei uns muss 80 oder 90% des Urlaubes eingetragen und genehmig sein. Ansonsten gibt es eins aufs Dach. Jetzt weiß ich aber nicht was ich am Ende vom Jahr mache oder ob ich im Sommer in Urlaub gehen oder nicht.

Also tragen wir halt irgendwas ein und wenn wir wissen was wir tun wird der Urlaub storniert und neu beantragt.

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Einmal beantragter und genehmigter Urlaub kann nur im gegenseitigen Einverständnis zurückgenommen werden. Gilt auch für beide Seiten, egal ob der Wunsch danach vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer kommt.

Du musst also mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen und verhandeln, ob das so geht. Wenn der nicht zustimmt, hast du Pech. Es ist somit immer ratsam, wenn man dafür gute Gründe hat und diese auch offen vorbringt, da eine Veränderung der bereits bestehenden Urlaubsplanung ja auch immer bedeutet, dass Vertretungen, Dienstpläne und so weiter umgeplant werden müssen.

Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber besprechen.

Wenn der Arbeitgeber dem nicht zustimmt, dann kannst Du nichts machen

Auf meiner Arbeitsstelle war es nicht möglich, einmal genehmigten Urlaub zurückzugeben und an anderen Tagen neu einzuplanen.

Rechtlich betrachtet kannst Du einseitig einen bereits genehmigten Urlaubsantrag nicht zurücknehmen!

Ist nämlich nichts anderes als ein zwischen dir und dem AG geschlossener Vertrag.

Und Verträge werden geschlossen, damit man sich daran auch hält!

Aber der AG kann sich natürlich freiwillig darauf einlassen. Um ein Gespräch kommst Du also nicht drum herum!