Kann man Finderlohn verlangen?
Nehmen wir an, ich finde ein Portemonnaie oder ein Handy.
Könnte ich darauf bestehen, den Gegenstand dem Eigentümer erst zu geben, wenn ich ein Finderlohn bekomme?
Also der wäre natürlich nicht besonders hoch.
Je nachdem wie wertvoll dieser Gegenstand ist. Bei einem Handy, welches 500-800€ kostet, wäre der Finderlohn zum Beispiel übertrieben 100-150€. Geht so was?
7 Antworten
grundsätzlich ja, siehe § 971 BGB:
Kann man Finderlohn verlangen?
Ja.
Nehmen wir an, ich finde ein Portemonnaie oder ein Handy.
Dann hast du die Fundsache beim Fundbüro abzugeben.
Könnte ich darauf bestehen, den Gegenstand dem Eigentümer erst zu geben, wenn ich ein Finderlohn bekomme?
Nein.
Also der wäre natürlich nicht besonders hoch.
Richtig.
Je nachdem wie wertvoll dieser Gegenstand ist. Bei einem Handy, welches 500-800€ kostet, wäre der Finderlohn zum Beispiel übertrieben 100-150€. Geht so was?
Bei einem Handy im Wert von 500€ sind es 25€ Finderlohn, die dir zustehen. Diesen Anspruch mußt du im Zweifel auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.
Ja. Ist gesetzlich geregelt. Auch die Höhe.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__971.html
Wenn Du die Fundsache direkt an den Besitzer übergibst, hast Du auch ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Finderlohns:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__972.html
Gilt aber nicht bei der Abgabe im zuständigen Amt.
Nein.
Die Fundsache gehört dir nicht. Die hast du abzugeben.
Und je nach dem kann der Besitzer nicht so einfach herausgefunden werden.
Ja, aber das spielt so und so keine Rolle, weil du die Fundsache unabhängig davon abzugeben hast.
Dann kann sich das zuständige Amt darum kümmern.
Nein kennst du nicht verlangen. Liegt im Ermessen des Besitzers. Bei einem Handy von 600 Euro würde ich mich über ein 20er als Geste freuen.
Das stimmt. Außer wenn du ein Portemonnaie findet und einen Ausweis drinnen hast. Bei einem Handy ist das wieder schwer.