Kann man Familienangehörige anzeigen?
Es handelt sich hierbei um einen Diebstahl ohne feste Beweise, aber man weiß, wer es war, man hat halt nur Indizien.
Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
3 Antworten
Ohne Beweise bringt das nicht, ich arbeite in einem Altenheim und bei uns werden die Bewohner auch oft bestohlen, wenn dann mal einer die Polizei ruft, kann zwar eine Anzeige aufgenommen werden aber weiter passiert nichts. So wird es auch bei dir sein.
Anzeigen kannst du grundsätzlich jeden. Damit es hier aber zu einem Ermittlungsverfahren kommt, ist, sofern du selbst auch der Geschädigte bist, Strafantrag erforderlich (§ 247 StGB). Ob am Ende des Ermittlungsverfahrens genügend Anlass zur Anklageerhebung besteht, entscheidet die StA.
LG
Ja, du kannst grundsätzlich auch Familienangehörige anzeigen. Das Strafrecht macht keinen Unterschied, ob es sich um einen Fremden oder um jemanden aus der eigenen Familie handelt. Bei einem Diebstahl gilt § 242 StGB, wie du schon zitiert hast. Wichtig ist aber zu wissen, dass ein Verdacht oder Indizien für eine Anzeige ausreichen, die Beweisführung übernimmt die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige.
Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass eine Anzeige gegen Familienangehörige die familiäre Situation sehr belasten kann.