Darf man jemandem eine über die Ohren ziehen, wenn dieser dich massiv beleidigt?
Wenn man zB in der Schule, beim Arbeiten in einem Verein oder ähnliches dauernd von einer Person beleidigt wird, man öfters gesagt hat, dass diese es unterlassen soll - darf man ihm dann eine verpassen? Also nicht krankenhausreif schlagen oder so, halt vielleicht einmal ins Gesicht und dann ist gut?
Schließlich ist das doch ein rechtswidriger Angriff, oder verstehe ich da was falsch? Geht es nur um physische Gewalt?
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
wenn also alle Mittel versagen, wäre doch die Hand das mildeste Mittel?
4 Antworten
Nein das zählt nicht du musst verbal angegriffen werden und dann darfst du dich wehren aber das ist dann nicht schlagen sondern wirklich eigentlich weg schubsen damit man weg kommt
Es muss bei Notwehr immer auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wenn dich jemand verbal angeht, ist die Faust nicht verhältnismäßig. Danach bist du wegen Körperverletzung dran, du weisst ja auch nicht ob die andere Person ein Leiden hat oder sie fällt falsch… oder, oder, oder. Am besten ist da sich an jemanden am besagten Ort zu wenden, der Schlichten oder Unterbinden kann.
Wenn du im Zuge einer Rangelei zufälligerweise das Ohr von jemandem zu fassen kriegst, KÖNNTE das als Notwehr geweret werden, Versprechen kann ich dir das nicht.
Was ich aber 100% sagen kann ist, dass an den Ohren ziehen keine Notwehr darstellt, wenn man dich "nur" beleidigt.
Gewalt ist nie erlaubt. Notwehr greift bei einem Angriff auf dein Leben. Nicht bei gesabbelten Beleidigungen.
Dir steht es natürlich frei die Beleidigungen, bzw den, der sie äussert anzuzeigen.
Ansonsten: Begehst du Körperverletzung, dann bist du deswegen dann zurecht vor Gericht.
Gewalt ist nie erlaubt. Notwehr greift bei einem Angriff auf dein Leben.
Au Backe...
Notwehr ist bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein Individualrechtsgut gerechtfertigt, und zwar mit dem erforderlichen Mittel. Das kann auch Gewalt sein.
Und nicht nur ein Angriff auf das Leben ist notwehrfähig.