Darf man jemandem eine über die Ohren ziehen, wenn dieser dich massiv beleidigt?

4 Antworten

Nein das zählt nicht du musst verbal angegriffen werden und dann darfst du dich wehren aber das ist dann nicht schlagen sondern wirklich eigentlich weg schubsen damit man weg kommt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich helfe Leuten gern ☺️

Es muss bei Notwehr immer auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wenn dich jemand verbal angeht, ist die Faust nicht verhältnismäßig. Danach bist du wegen Körperverletzung dran, du weisst ja auch nicht ob die andere Person ein Leiden hat oder sie fällt falsch… oder, oder, oder. Am besten ist da sich an jemanden am besagten Ort zu wenden, der Schlichten oder Unterbinden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du im Zuge einer Rangelei zufälligerweise das Ohr von jemandem zu fassen kriegst, KÖNNTE das als Notwehr geweret werden, Versprechen kann ich dir das nicht.

Was ich aber 100% sagen kann ist, dass an den Ohren ziehen keine Notwehr darstellt, wenn man dich "nur" beleidigt.

Gewalt ist nie erlaubt. Notwehr greift bei einem Angriff auf dein Leben. Nicht bei gesabbelten Beleidigungen.

Dir steht es natürlich frei die Beleidigungen, bzw den, der sie äussert anzuzeigen.

Ansonsten: Begehst du Körperverletzung, dann bist du deswegen dann zurecht vor Gericht.


SuperKuhnibert4  24.06.2024, 14:31
Gewalt ist nie erlaubt. Notwehr greift bei einem Angriff auf dein Leben.

Au Backe...

Notwehr ist bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein Individualrechtsgut gerechtfertigt, und zwar mit dem erforderlichen Mittel. Das kann auch Gewalt sein.

Und nicht nur ein Angriff auf das Leben ist notwehrfähig.