Kann man eine Waschmaschine beantragen beim Jobcenter?

4 Antworten

Ich denke mal nicht,denn wenn du auf Grund einer ersten eigenen Wohnung umgezogen bist und da schon ALG - 2 bekommen hast,dann hättest du diese mit deiner Erstausstattung beantragen können !

Wie willst du denn jetzt dem Jobcenter nachweisen,dass du vorher noch keine Waschmaschine hattest ?

Könntest du das,dann würde es sich ggf.um eine Erstbeschaffung im Rahmen einer Erstausstattung der Wohnung handeln und wenn du das nicht kannst,dann ist es eine Ersatzbeschaffung und diese muss sich aus dem Regelsatz angespart werden bzw.wenn das nicht möglich wäre,dann könnte ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

Danach musst du dir alles aus dem Regelsatz ansparen,ggf.gibt es dann noch die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen zu beantragen,da bekommst du aber auch nur soviel zugestanden,dass du dir eine gebrauchte Maschine kaufen kannst.

Es gibt auch Ausnahmen,aber diese werden bei dir sicher nicht zutreffen.

Würde z.B. der Fall sein,wenn man sich vom Ehepartner getrennt hat und dieser einen Teil der Einrichtung mitnimmt oder nach Wohnungsbrand ohne Versicherung / Entlassung nach einem längeren Gefängnis Aufenthalt.

Ja, natürlich. 

Waschmaschine und Kühlschrank sind unabdingbare Erstaustattung:

Zitat:

"Im Rahmen der Erstausstattung haben auch alleinstehende Empfänger von Hartz IV Leistungen einen Anspruch auf eine Waschmaschine, so ein Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 10.10.2014 unter dem Az.: S 20 AS 5639/14 ER. Ursprünglich verweigerte das Jobcenter die Übernahme einer Waschmaschine und wollte den Leistungsempfänger stattdessen in einen Waschsalon schicken."


isomatte  26.09.2015, 16:01

Du schreibst es,im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung stünde es einem zu !

Hier wohnt man aber schon in der Wohnung und wenn keine Einrichtung vorhanden war,dann hätte man die Erstausstattung inkl.dieser Geräte beantragen können.

Wie will der Fragesteller jetzt nachweisen,dass er vorher noch nicht im Besitz dieser Geräte war und es sich eben nicht um eine Erst sondern um eine Ersatzbeschaffung handelt ?

Diese ist nämlich aus dem Regelsatz anzusparen,nur wenn das nicht möglich wäre weil keine Ersparnisse vorhanden sind,dass Gerät aber dringend benötigt wird,könnte man einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen.

Oder man Erfüllt eine Ausnahmesituation,die dann z.B.eine Trennung vom Ehepartner sein könnte,der Hausrat für sich beansprucht oder nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz.

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Du kannst es beantragen aber vermutlich werden sie Dir dafür ein Darlehen gewähren , das Du in kleinen Raten zurück zahlen kannst

Du kannst ein Darlehen beantragen das dann in monatlichen raten von deinem Geld abgebucht wird! Oder kauf doch eine Waschmaschine auf raten?