Kann man eine alte Buche einseitig die Äste entfernen ohne die Stabilität zu gefährden?

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Ob man die Äste überhaupt entfernen darf, hängt von den Baumschutzverordnungen von Bundesland und  Kommune/Landkreis ab. Nicht nur bei Fällung sondern auch bei starkem BEschnitt gibt es Einschränkungen! Bitte einfach mal nachfragen auf der Unteren Naturschutzbehörde = Kommune oder Landkreis

Grundsätzlich bist du zu gar nichts verpflichtet gegenüber deinem NAchbarn!

Besonders, da der Baum schon bei Aufteilung der Parzellen stand: Weder Laubwurf, noch Pollen, noch BEschattung sind Argumente deines NAchbarn- das sind alles Dinge, die Nachbar hinnehmen muss, selbst wenn der Baum nahe der Grundstücksgrenze steht.

Wenn Du des lieben Friedens willen, dich darum kümmerst, die Genehmigung für den Schnitt einholst, dann lass ihn die FIrma zum Beschneiden bezahlen! Wirklich - das ist nicht dein Bier! zivilrechtlich hat der Nachbar keinerlei Druckmittel!!!! Eine Ausnahme: Morsche Äste, die eine Gefahr darstellen könnten (bei Sturm abzuknicken) , muss Du zur GEfahrenabwehr entfernen!    

Wegen der Stabilität: Grundsätzlich kein Problem, einen noch in Saft und KRaft stehenden Baum  auf einer Seite kahl zu machen : die Wurzeln reichen weiter als die Krone breit ist! Sieht halt blöd aus!



findesciecle  26.01.2016, 02:33

Danke!  Davon abgesehen , dass dein Nachbar keinerlei rechtliche Handhabe hat, ist die Genehmigung zum Kahlmachen heute schwerer zu bekommen als früher. Gerade bei heimischen Laubbäumen ist man da heute streng. In landwirtschaftlichen Regionen ist es oft kein Problem, als der Stadt verweigert man das eher !

Mit der Statik: Das Wachstumsalter sagt ja noch nicht viel über die Höhe und Krone aus. Eine 50 Jahre alte Buche kann immer noch 5 Meter hoch sein, oder als Solitär 20m hoch und ähnlich bei der Krone. 

Bei einem hohen Baum mit breiter Krone, der als Solitär an einer windanfälligen Stelle wurzelt  kann das rigorose einseitige Entfernen der Äste durchaus ein statisches Problem werden!      

 

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rede doch noch mal mit deinen Nachbarn ob sie wirklich auf einen kahlen Baum gucken möchten.

Soweit ich weiss gibt es ein sogenanntes Abschneiderecht für den Überhang von Zweigen und eindringenden Wurzeln. Aus diesem Recht heraus darf ein Nachbar der sich durch einen Baum belästigt und beeinträchtigt fühlt, geringfügigen Überhang der Pflanze, die sich auf seiner Seite der Grundstücksgrenze befindet entfernen/absägen/abschneiden. (Das gilt aber nur für den Überhang. Deine Nachbarn dürften den Baum z.B. nicht einfach fällen.)

Ich hoffe dass es zu einer friedlcihen Einigung kommt und der arme Baum weiter leben darf.

Davon würde ich abraten! Beachte bitte, dass es in vielen Städten oder Gemeinden eine Baumschutzsatzung gibt! Da würde ich mich erst einmal" schlau machen" Grundsätzlich brauchen  eine Grundstücksgrenze überragende Äste nicht entfernt werden, jedenfalls in meiner Gemeinde


Alte Bäume genießen eine Art Bestandsschutz. Wende dich an deine Gemeinde. Bevor man die Stabilität evtl. beeinträchtigt, und riskiert, daß der Baum Schlagseite bekommt, muß das auch ein Fachmann begutachten. Einfach absägen is nich...