Dürfen Äste beim Nachbarn 20m über das Grundstück ragen?
9Unser Nachbar verlangt, dass wir die Äste von unserer Eiche ( ca. 50 Jahre ) abschneiden, die über sein Grundstück ragen. Die Äste ragen nur in 20m über sein Grundstück. Müssen wir das? Der Baum hat sicher keinen guten Stand mehr und geht womöglich ein.
10 Antworten
Das Nachbarschaftsrecht ist in den Bundeslaendern und Staatstaaten unerschiedlich geregelt, wie Ueberhaenge gehandhabt werden.
Es ist auch zu beruecksichtigen ob der Nachbar schon lange da wohnt (EINSPRUCH / Verjaehrung "alte Nachbarn". Bei neuen Nachbarn, die haetten vorher ihre Liegenschaft besser anschauen muessen, da wird dem Baum mehr Schutz zugesrochen.
Die Gemeindrverwaltung / Kreisbehoerde kann darueber Auskunft geben wie das Nachbatschaftsrecht ausgelegt ist, Alter, Groesse, Art, Grenzabstand
Was auch noch wichtig ist, ob es in der zustaendigen Gemeinde eine Baumschutzsatzung gibt, Eichen werden da schuetzenswert angesehen -> Umfang / Durchmesser des Stammes
Dem wirkt entgegen die Stand- und Brusicherheit. Frage bei der Gemeinde nach regelmaessigen Baumkontrollen, lasse dir auch davon eine Abschrift.geben und richte dich nach den vorgebenen Pflegeanweisungen. Bewahre diese Dokumentationen sorgfaeltig auf, im Schadenfall beweisen sie, dass du aktiv bei Schaeden vorbeugend / abwehrend reagierst was die Abwicklung mit der zustaendigen Versicherung wesentlich erleitert.
Ihre Abgaben verwirren mich. Eine Eiche wird 20-30 Meter hoch. Das sie also erst in 20 Meter HÖHE herüber wächst ist unwahrscheinlich. Die Krone wird aber auch „nur“ 15-20 Meter BREIT. Da der Stamm meistens recht mittig wächst, kann sie auch nicht 20 Meter rüber wachsen.
Das Kernproblem ist hier, daß verschiedene Rechtsgüter auf verschiedenen Verwaltungsebene zu berücksichtigen sind. Von kommunalen Schutzsatzungen, zum Nachbarrecht auf Landesebene, über BGB, BNatA (und ggf. weitere) auf Bundesebene.
Von daher ist das nicht trivial zu beantworten.
Werfe in jedem Fall einen Blick in BGB §910, beachte aber unbedingt auch Absatz 2. Die Regelungen des BNatG können hier allerdings schwerer wiegen.
P.S.: Es gibt auch einen Zielkonflikt zwischen BNatG und EEG (Neufassung von 2023) auf Bundesebene und abschließende Urteile gibt es AFAIK noch nicht.
Jedes Land hat da eigene Gesetze. In Wien z.B. musst Du Deinen Baum nicht zurückschneiden, was zum Nachbarn hängt. Doch der Nachbar darf alles was in seinen Garten ragt wegschneiden, ohne Dich zu fragen.
Doch der Nachbar darf alles was in seinen Garten ragt wegschneiden, ohne Dich zu fragen.
Bei uns darf er das nicht. Ist Genehmigungspflichtig. Mir wurde der Rückschritt vom Amt untersagt. Es war auch eine Eiche
Die frage ist, was genau du meinst.
Relevant ist nämlich die Länge die waagerecht gemessen ab dem Zaun überhängt.
unser GS hat 12 m breite. Das wären Dann immer noch 8 beim nächsten Nachbarn. Das ist fraglich.
Oder meinst du In/erst über 20 m In der Höhe.
Die Höhe ist nicht relevant
Kann allerdings ganz anders relevant werden, wenn er nämlich laut Bebauungssatzung zu Hoch ist.
Du findest je nach Bundesland andere vorgaben.
Da sucht du nach
Gesetzliche Regeln Baumüberhang und deinem Bundesland