Kann man eine abgebroche Ausbildung wieder beginnen?

1 Antwort

Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um eine Ausbildung i. S. d. BBiG handelt oder eigenständigen Regeln unterliegt.

Wenn es eine Ausbildung i. S. d. BBiG ist, kommt es weiterhin darauf an, wie abgebrochen wurde. Wenn eine Kündigung deinerseits nach Probezeit erfolgte und du als Kündigungsgrund angegeben hast, dass du diesen Ausbildungsberuf nicht mehr ergreifen willst, dann ist keine neue Ausbildung in diesem Berufsbild möglich (Paragraph 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).

Ansonsten beginnt die Ausbildung wieder von vorne. Verkürzung sind aber grundsätzlich unter Antragsstellung, bei der der Ausbildende mitwirken muss, an die zuständige Stelle möglich (Paragraph 8 Abs. 1 BBiG).


Sara521 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 13:01

Es ist eine Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte.