Kann man ein Gericht verklagen?

7 Antworten

Du kannst Anträge wegen Befangenheit eines Richters stellen. (Der Richter ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege).

Ansonsten nach dem Urteil: Berufung und Revision.

Wenn Grundrechte nicht genügend im Rechtsstreit mit einer Behörde nicht genügend berücksichtigt wurden, kann noch letztinstanzlich beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.

Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist, kannst du in eine höhere Instanz gehen welche den Fall dann nochmals neu betrachtet.

Da unterscheidet sich Deutschland nicht von China

Jeder, der dies versucht, hat es mit einer unerbittlichen Juristenkaste zu tun und wird seines Lebens nicht mehr froh sein.

Die Justiz baut eine Wagenburg auf wird zurückschlagen und den Beschwerdeführer psychiatrisieren. Dazu bestellt sie einen psychiatrischen Gutachter, der bestätigen muss, dass der Beschwerdeführer verrückt ist. Dann wird der Betreffende unter gesetzliche Betreuung gestellt und sein Betreuer wird die Klage umgehend in dessen Namem zurücknehmen, so dass es niemals zu einem Verhandlungstermin kommen wird.

Wenn Du mehr wissen willst, wie es jemanden ergeht, der richterliche Willkür nicht hinehmen wollte und es wagte hierauf hinzuweisen, dann google den Namen Claus Plantiko.

Dieser ehemalige Rechtsanwalt wurde von der Justiz nach seiner Kritik verfolgt, wurde mit Berufsverbot belegt und psychiatrisiert.

Woher ich das weiß:Recherche

Stossgebet  28.01.2020, 07:03

Wenn man seine rechtlichen Mittel nicht in vollem Maße ausschöpft, kann man sich hinterher nicht beschweren. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Erster Senat, Dritte Kammer, 1 BvR 2433/17, sollte klar sein, wie viel "Kritik" durch die Meinungsfreiheit gedeckt wird. Ansonsten könnte man sich ja auch mal die Definition der Beleidigung ansehen.

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Novosibirsk  28.01.2020, 11:17
@Stossgebet

Es geht hier nicht sophistische Deuteleien um Meinungsfreiheit, sondern um den regelmäßigen Machtmissbrauch durch die Justiz, die es dem Bürger zeigt, dass sie am längeren Hebel sitzt und es sich leisten kann, die Gesetze so hinzubiegen, wie sie es gerne hat.

Spätestens dann, wenn Du Dich mal bei einem Gericht darüber beschweren solltest, dass der Richter falsche Zeugen bestellt hat, wesentliche Zeugen nicht gehört, Beweise unterschlagen und Dir Mundverbot erteilt hat, wirst Du merken, dass Du rechtelos bist.

Man wird Dich als „Querulant“ bezeichnen und Dich "bestrafen", indem man Dir eine hohe Rechnung wegen angeblicher Missachtung des Gerichtes auferlegen wird. Falls Du dann noch nicht genug hast, wird man gleich noch hernach zur Bearbeitung Deiner vergeblichen Beschwerde 3.000 Euro berechnen.

Der Normalverbraucher wird es dann besser lassen und versuchen in Zukunft ohne die Justiz auszukommen und jeglichen Kontakt mit der Justiz zu vermeiden.

Denn wer möchte schon ins Visier einer unkontrollierbaren Justiz geraten, wie dies z. B. den 5 hessischen Steuerprüfern ergangen ist, die gegen die falschen Politiker ermittelt haben, wie Gustel Mollath oder dem Teppichhändler Eberhart Herrmann bzw. dem Arzt Dr. Probst, Frau Vera Stein und jedes Jahr 250.000 weiteren Psychiatrieopfer (am besten selbst googeln), ergangen ist, die unter dem Vorwand, sie könnten gegen sich oder andere eine Gefahr darstellen, weggesperrt wurden.

Dann wirst Du merken, dass man sehr schnell in einer geschlossenen Psychiatrie verschwinden kann, ohne krank zu sein, sondern es lediglich gewagt hat, gegen eine unkontrollierte Justiz vorzugehen.

Besonders gefährdet sind reiche und ältere Bürger Opfer dieser Masche zu werden, bei denen noch etwas zu holen ist.

vgl .hierzu

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

Es gibt aber auch arme Menschen, die dort landen, wie Frau Haslbauer. Dem Justizopfer Ilona Haslbauer wurde lediglich von einer sie stalkenden Nachbarin unterstellt, dass sie diese beim Einkauf im Supermarkt mit dem Einkaufswagen in deren Haken berührt habe. Sie wurde daraufhin von der Justiz für schuldig und darüber für hinaus nicht zurechnungsfähig erklärt und in einer forensischen Abteilung eines Gefängnisses bis auf weiteres - ohne Aussicht auf Entlassung - für 7 Jahre eingeliefert und dort wochenlang fixiert und gequält.

Deine Sorgen zur Kritik und Meinungsvielfalt sind angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen der Justiz hierbei wirklich weit hergeholt nicht angebracht. Es handelt sich um Luxusprobleme zur Beschäftigung der Justizbranche.

Solange in Deutschland immer noch Menschen zum Zwecke ihrer Enteignung in Nacht-und-Nebel-Aktionen aus ihren Häusern geholt werden, ist es müßig, sich mit Fragen zur Meinungsvielfalt zu beschäftigen.

Es gibt wichtigeres zu tun.

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Stossgebet  28.01.2020, 11:33
@Novosibirsk

Dass es Justizopfer gibt, ist nicht zu bezweifeln und zweifelsohne verwerflich. In dem Zusammenhang von regelmäßigem Machtmissbrauch zu sprechen erachte ich hingegen als falsch. Durchaus gibt es prominente Beispiele der neueren Zeit, nennenswert ist Ronald Schill, der größte Teil der Richtersprüche ergeht im Abschluss allerdings rechtlich fundiert und vertretbar. Mitwirkung durch das "einfache Volk" ist, mit Ausnahme derer, die bereits einer der drei Gewalten angehören, durch Schöffen und ehrenamtliche Richter gegeben. In den Endinstanzen überwiegen Berufsrichter, im Falle der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde zum EGMR wird der eigene Fall von einigen der meiner Ansicht nach kompetentesten Richter auf Erden beurteilt.

Man sollte überdies nicht vergessen, dass das Urteil im Namen des Volkes ergeht. Das gemeine Volk hat allerdings keine Kenntnisse geltenden Rechts, die denen der Entscheidungsträger nahe kommen.
Recht kann niemals für jeden Einzelnen gerecht erscheinen.

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Novosibirsk  28.01.2020, 15:38
@Stossgebet

Zitat:"der größte Teil der Richtersprüche ergeht im Abschluss allerdings rechtlich fundiert und vertretbar"
Aus diesem Grund werden wohl auch die Todesurteile von Kiesingner und Freisler immer noch von derJustiz für vertretbar gehalten. Und Deine Personalbeurteilung der "kompetentesten Richter auf Erden", ist wohl mehr als Scherz gemeint. Oder hast Du etwa EInblick in die Personalakten ?
.

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Stossgebet  28.01.2020, 15:56
@Novosibirsk

Zu unterscheiden ist zwischen heutigem und damaligen Recht. Dass die Todesurteile allesamt ungerecht waren, ist unumstritten, bei heutiger Rechtslage ist sowas glücklicherweise undenkbar. Nach damaligem Recht waren sie leider gerechtfertigt und stellen die zeitgenössische Ausnahmegerichtsbarkeit als abschreckendes Beispiel dar.

Bei meiner Einschätzung der Herren Voßkuhle, Harbarth et al. handelt es sich um meine persönliche Meinung. Ich lasse mir aber gerne aufgrund von begründeten Argumenten zeigen, inwieweit ihre juristischen Fähigkeiten im Bereich des Verfassungsrechts mängelbehaftet sein sollen.

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Novosibirsk  29.01.2020, 01:29
@Stossgebet

Sollte Dir tatsachlich entgangen sein, dass man als Richter in Deutschland nur dann Kariere machen kann, wenn man Teil eines Netzwerkes ist, welches ihre Mitglieder begünstigt. Mit fachlicher Leistung hat dies überhaupt nicht zu tun.
Die formale fachliche Beurteilung eines Richters erfolgt im Übrigen ausschließlich anhand der „Erledigungsquote“.

Richter werden von ihren Vorgesetzten nicht danach beurteilt, ob sie auch richtig und sachgerecht urteilen, sondern ausschließlich nach der „Erledigungsquote“, so dass derjenige die beste Beurteilung - und somit die nächste Beförderung - erhält, der möglichst viele Prozesse in möglichst kurzer Zeit erledigt, - selbst wenn er die Akten gar nicht richtig gelesen hat.

"Gute" Richter lehnen es aus Zeitersparnisgründen ab, sich mit den tatsächlichen Ablaufen zu beschäftigen und beschränken sich auf das Aktenstudium und stoßen hierbei immer wieder auf "Sachverhalte", die schon deshalb als richtig gelten, weil sie aktenmäßig nachzulesen sind.

Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Aktenwurmern“, die sich durch Prozessakten durchfressen und von Richtern immer wieder erneut als Beweis für die angebliche Richtigkeit eines Sache herangezogen werden.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass Richter nun mal aus Gründen der Arbeitsersparnis dazu neigen, sich vornehmlich auf Akteninhalte zu verlassen und hierbei gerne die dahinterstehenden tatsächlichen Sachverhalte und den Kontakt mit dem einfachen Volk - hier Angeklagte und Zeugen - vernachlässigen. Dieses kollektive Fehlverhalten führt dann zwangsläufig zu 25 %- bis 40 % Fehlurteilen (am Besten selbst goggeln).

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Stossgebet  29.01.2020, 08:37
@Novosibirsk

Die Beurteilung nach "richtiger" Entscheidungsfindung steht der Unabhängigkeit der Richter gegenüber und ist auch so zu begründen.

Die genaue Anzahl der Fehlurteile wird unterschiedlich eingeschätzt und ist nicht hinreichend belegbar.

Die Arbeit vornehmlich mit den vor dem Verhandlungstermin eingereichten Unterlagen kann ich aus einem durch mich eröffneten Verfahren bestätigen, dies war allerdings unproblematisch, da alle Verfahrensbeteiligten Stellungnahmen abzugeben hatten, die von der Richterin genau so betrachtet und ggf. nochmal mit den Beteiligten überprüft wurden.
Wie dies im Strafverfahren oder beispielsweise vor den Verwaltungsgerichten aussieht, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Nicht außer Acht sollte man lassen, dass nicht jeder Bundesverfassungsrichter einen Werdegang in der Justiz hinter sich hat, man betrachte beispielhaft den Lebenslauf von Andreas Voßkuhle.

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Novosibirsk  29.01.2020, 19:53
@Stossgebet

Mit Deiner Huldigung des Richteramtes betreibst Du einen Personenkult von Menschen, die Du gar nicht kennst.
Damit bewegst Du Dich in einem Gebiet der Entwicklungspsychologie, von der Du wohl keine Ahnung hast. Das ist nichts anderes als Hütchenspielerei: Derjenige, den Hut des Richteramtes anlegt, darf sich "rechtschaffen" nennen.

Es ist schlechterdings nicht möglich, einem Amt – welches von Menschen eingenommen wird – mit positiv belegten menschlichen Charaktereigenschaften zu belegen.

Einem Amt menschliche Charaktereigenschaften zuordnen zu wollen, ist infantil und zeugt von Unkenntnis grundlegender psychologischer Einsichten.

Das ist nichts anderes, was auch in autoritären Staaten geschieht. Auch dort werden Personen glorifiziert und aufgrund ihres Amtes per Propaganda und Indoktrination zu besseren, ethischeren und moralischeren Menschen erklärt.

Die Folge ist hier wie dort: Je sicherer die Position einer Person ist, desto unangreifbarer ist diese und je ungezwungener kann sie sich außerhalb des Gesetzes frei bewegen, ohne befürchten zu müssen, für ihre Taten belangt zu werden.

Wozu dieser Personenkult des Richteramtes führt, hat übrigens der ehemalige Richter Frank Fahsel (Am Besten selbst googeln) aufgezeigt.

Mittlerweile gibt es immer mehr Menschen, die auf diesen Personenkult nicht mehr hereinfallen und sich ungesetzliches Verhalten der RIchterkaste - hier Rechtsbeugungen, die von der Richterkaste entschuldigt und für unerheblich erklärt werden - nicht mehr bieten lassen wollen. Vgl. hierzu

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html

https://weact.campact.de/petitions/beenden-sie-richterwillkur-in-niedersachsen?

http://www.vshw.de/fehlurtl.htm

Anwälte, die nicht im Sinne der Gerichte parieren, werden übrigens gleich ausgesondert. vgl. hierzu https://clausplantiko.wordpress.com/

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Stossgebet  29.01.2020, 20:48
@Novosibirsk

Zum Abschluss überzeugt deine Argumentation nicht. Rechtsbeugung ist nur eine ebensolche, wenn sie zweifelsfrei so bestimmt werden kann. Daran knüpfen die von dir in stetiger Wiederholung angepriesenen Bürgergerichte an: Recht und Gerechtigkeit sind nicht identisch und der gemeine Bürger geht deutlich stärker anhand subjektiver Eindrücke an solche Themen heran, als ein Berufsrichter. Durch die Übergabe der Judikative an beliebige Bürger würden dem Unrecht und der Willkür Tor und Tür öffnen.

Ein Urteil ergeht zwar im Namen des Volkes, nicht aber unmittelbar durch das Volk.

Zur Person des Frank Fahsel lassen sich keine handfesten Quellen finden. Das stark voreingenommene und überdies vollkommen unseriöse Wikimannia ist nicht brauchbar. Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass sich die im Leserbrief geäußerten Anschuldigungen nicht belegen lassen und einen Einzelfall darstellen. Selbiges gilt für den benannten Claus Plantiko.

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Novosibirsk  29.01.2020, 23:16
@Stossgebet

Zitat; "Durch die Übergabe der Judikative an beliebige Bürger würden dem Unrecht und der Willkür Tor und Tür öffnen"
Es kann nur besser werden. Denn Richter sind nichts anderes als "beliebige Bürger" mit Zulasssung durch "beliebige Bürger"...

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Stossgebet  29.01.2020, 23:31
@Novosibirsk

Richter haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem durchschnittlichen Bürger: umfangreiche Kenntnisse über das deutsche Recht.

Eine Einführung von reinen Bürgergerichten mit Abschaffung des Richteramtes wäre aus gutem Grund verfassungswidrig.

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Novosibirsk  04.02.2020, 14:25
@Stossgebet

Dasjenige, was als verfassungsrechtlich angesehen wird, kann sich täglich ändern und hängt ab, von der Beurteilung des "Gurus", der hierzu installiert worden ist.

Ich halte z. B. die Praxis der Justiz für verfassungswidrig, ihre Opfer noch ein zweites Mal zum Justizopfer zu machen, indem sie diese mit dermaßen hohen Prozesskosten überzieht, dass diese schließlich aufgeben müssen, weil sie sich diese Gebührenschinderei nicht mehr leisten können. 

Nicht von Ungefähr hat der preußischen König Friedrich Wilhelm der I, bereits im Jahre 1726 zu einer List gegen eine derart schlitzaeugige Justiz gegriffen.

Damit jedermann bereits von weiten erkennen konnte, ob es sich im Einzelfall um einen Richter bzw. einem Staatsanwalt handelte, ordnete er mit der Kabinettsorder für Gerichte und Juristische Fakultäten vom 15.12.1726 folgenden Erlass an:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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Stossgebet  04.02.2020, 18:29
@Novosibirsk

Die Betrachtung der Auferlegung von Prozesskosten als verfassungswidrig ist gerechtfertigt, eben dafür gibt es ja das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ich halte es beispielsweise für verfassungskonform.

Das eingebrachte Zitat ist allerdings historisch nicht sicher Friedrich Wilhelm I. zuzuordnen und bezieht sich nur auf Anwälte.

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indirekt.

sollte man ein urteil erhalten, mit dem man nicht einverstanden ist, kann man natürlich berufung einlgen.

wenn man dann noch der ansicht ist, dass der richter in die sache irgendwie involiviert sein könnte, ggf. einen befangenheitsantrag stellen.

und last but not least, könnte man, da sollte man dann aber auch auf jeden fall zumindest sichere indizien haben, den richter der rechtsbeugung beschuldigen, also ihn offiziell anzeigen. das ist zwar was anderes als verklagen, läuft aber aufs gleiche hinaus, da ihn ggf. WENN die staatsanwaltschaft den verdacht begründet sieht, der staat quasi anklagt.

lg, anna