Kann man ein Einschreiben "eigenhändig" mit Rückschein auch mit Vollmacht unterschreiben?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das gibt es definitiv nicht. Habe mich auch mal in der Richtung erkundigt.


Tilex 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 04:24

Hm. ich mein, ich hätte mal wegen einer Mahnung nen eigenhändigen verschickt und es wurde wieder von ner anderen Person unterschrieben.. Den Rückschein müsste ich noch in meinen Unterlagen haben. Ich such es morgen mal raus und schau auf die Unterschrift.

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Tilex 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 04:32
@Rifatus

Ah, guter Fund! Danke! Das heißt nun wohl, dass man es wirklich nicht mit Gewissheit garantieren kann, dass der Adressat persönlich unterschreibt, was? Ist doch in Mahnsachen aber relativ relevant.

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gkyFFM  09.11.2011, 04:40
@Tilex

Nö, eigentlich irrelevant. Das Schreiben wurde entgegengenommen. Wenn der Empfänger jemanden damit beauftragt, dann ist es Sache des Empfängers sicherzustellen, daß er das Schreiben auch zur Kenntnis bekommt.

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Tilex 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 15:15
@gkyFFM

Ah, auch gut zu wissen.

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Quelle: http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015318_28900

Zitat: "Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben, Nachnahme und Eigenhändig werden nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ausgehändigt. Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben und Nachnahme werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt und Sendungen mit der Zusatzleistung Eigenhändig nur an den Empfänger oder einen besonders dazu Bevollmächtigten".