Kann man ein Einschreiben "eigenhändig" mit Rückschein auch mit Vollmacht unterschreiben?
Wie muss eine solche Vollmacht aussehen? Mir hat die Frau am Schalter gesagt, es gäbe irgendwie für jede Sendung eine passende Vollmacht. Warum bestellt man dann überhaupt "eigenhändig"? Soll ich das dann überhaupt dazuordern? Wie kann ich sichergehen, dass wirklich derjenige unterschreibt, anden ich adressiere?
(Na, geht der Moderation die Puste aus, um Lücken zu finden, warum meine Fragen wieder beanstandet werden müssen? Ich suche hier persönlichen Rat. Leider kein Regelverstoß an dieser Frage.)
2 Antworten
Nein, das gibt es definitiv nicht. Habe mich auch mal in der Richtung erkundigt.
Quelle: http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015318_28900
Zitat: "Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben, Nachnahme und Eigenhändig werden nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ausgehändigt. Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben und Nachnahme werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt und Sendungen mit der Zusatzleistung Eigenhändig nur an den Empfänger oder einen besonders dazu Bevollmächtigten".
Beispiel für eine Vollmacht:
Hm. ich mein, ich hätte mal wegen einer Mahnung nen eigenhändigen verschickt und es wurde wieder von ner anderen Person unterschrieben.. Den Rückschein müsste ich noch in meinen Unterlagen haben. Ich such es morgen mal raus und schau auf die Unterschrift.