2 Antworten

Natürlich kann man das.

Dein Problem wird dann jedoch sein, dass du mit ihm nicht mehr im Bereich der StVO fahren darfst und Ärger bekommst, wenn du es dennoch machst....

LG

Ja es geht, aber werde dir hier nicht beschreiben wie es geht. Lasse es einfach sein. Unterm Strich lohnt sich der ganze Ärger nicht der durchaus kommen könnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing