Kann man das als vermieter machen, per Whatsapp?

12 Antworten

Ich habe meinen Vermieter zwei Monate nicht die Miete bezahlt

Dein Vermieter braucht dir gar nichts mehr schreiben - außer die fristlose Kündigung!

Dazu ist er nach zwei aufeinander folgenden nicht gezahlten Mieten berechtigt.

Anstatt dich zu fragen, was der Vermieter darf, solltest du dich darum kümmern, warum die Miete nicht gezahlt wurde!

(eigentlich ist das Jobcenter Schuld aber das weiß natürlich mein Vermieter)

Du bist Vertragspartner deines Vermieters - Nicht das Jobcenter!

er hat mir jetzt Zeit gegeben bis zum 18.1.20

Das ist ja erst morgen. Samstags haben die Ämter allerdings geschlossen!

Weshalb hast du die Sache nicht gleich geklärt, nachdem die erste Miete nicht gezahlt wurde!

Das Jobcenter zahlt auch nicht einfach die Miete nicht mehr.

Obdachlosigkeit kostet nämlich viel mehr.


Sei doch froh das er dir Aufschub gewährt, wie er es dir mitteilt oder gar nicht mitteilt bleibt ihm überlassen.

Schriftform muss eine Kündigung erfolgen.

Natürlich darf er dir so mitteilen, dass du bis 18. gezahlt haben sollst. Wenn nicht gibts die Kündigung, ggf. sogar fristlos und die muß schriftlich erfolgen.

Irgendwie finde ich dich ein bisschen dreist. Sei doch froh, dass er dir überhaupt eine Chance gibt und dir eine Frist gegeben hat. Er hätte nach Verzug der 2. Miete auch direkt die Kündigung schicken können.

Natürlich kann/darf man das als Vermieter machen. Jeder Kommunikationsweg, der ihm offen steht ist nutzbar, um Dir mitzuteilen, dass er Dir großzügiger Weise einen Aufschub gewährt, den er gar nicht gewähren müsste und wenn man ihn noch so sehr bittet. Wäre, wie Deine Schwester meint, ein Brief gekommen, wäre wohl was anderes drin gestanden, nämlich die fristlose Kündigung.

Diese könnte man nämlich auch erst einmal als Mahnung sehen, denn sie wäre in dem Moment vom Tisch, wo alle Rückstände vollständig nachgezahlt sind.

Was allerdings nicht bedeutet, dass damit die Wohnung gerettet ist, denn wenn in der fristlosen Kündigung hilfsweise auch die fristgerechte ausgesprochen wird, dann gilt die Kündigung eben mit gesetzlicher Frist von drei Monaten. Von jetzt an betrachtet also bis zum 30.04.2019.

Natürlich sollte man dennoch schon die fristlose vermeiden und sollte froh sein, dass der Vermieter Klarheit geschaffen hat, wenn auch mit whatsapp, was sonst für jeden Blödsinn verwendet wird.

Kümmere Dich darum, dass der Vermieter wenigstens Deinen sehr guten Willen erkennt, indem Du ihm bis morgen möglichst viel bezahlst. Wenn Deine Schwester schon so hilfreich ist mit schlechten Auskünften, wäre es besser, wenn sie Dir Geld vorstreckt. Entweder den gesamten Betrag oder wenigsten soviel, wie sie kann.

Also kümmere Dich nicht um den Kommunikationsweg, sondern darum, dass der Vermieter erkennt, dass Du die Wohnung unbedingt behalten willst.

Er hat es ja schriftlich gemacht.

Er könnte dir auch direkt die Kündigung schicken.

Sei froh, dass er dir noch Zeit gibt.


maja0403  17.01.2020, 14:01

Falsch, für die Rechtsgültigkeit einer Kündigung gibt es Vorschriften, die über WA nicht erfüllt werden können. Das scheitert schon alleine and er einenhändigen Unterschrift.

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