Kann man dafür ins Gefängnis gehen?

3 Antworten

Üble Nachrede ist eine Straftat, die mit 2 Jahren Knast oder Geldstrafe bedroht ist!

§ 186 Strafgesetzbuch (StGB)

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bis zu 2 Jahren kann die Strafe gegen Auflagen auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Nachdem die Strafsache erledigt ist, folgt in der Regel eine zivilrechtliche Klage in der es um Schadenersatzansprüche geht.

Der Unterlegene in einem Rechtsstreit zahlt zudem sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.

Heyho,

Sollte ein Urteil eine Geldstrafe vorsehen, dann kann man die Tagessätze auch im Gefängnis absitzen. Über das Strafmaß entscheidet letzendlich aber ein Gericht.
IdR werden Ermittlungen bezüglich etwaiger Delikte, aufgrund von mangeldem öffentlichen Interesse, eingestellt.

Also: Ja, man kann dafür "ins Gefängnis kommen" (mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit).

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

In der Theorie möglich.
In der Praxis: nein.