Meine freunde haben sich im kino neben mir einen gejackst und wurden nur ermahnt. Kann man dafür ins gefängnis gehen?
Ich und meine freunde sind ins kino gegangen und nach 20 minuten haben sie aus spass sich einen gejackst und wurden erwüscht hätte man dafür ins gefängnis gehen?
4 Antworten
Jacksen im Kino erfüllt ggf. den Straftatbestand von Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Strafe richtet sich wohl nach nach Alter und Schwere des Vergehens. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, d.h. wenn das Kino oder ein Zeuge Anzeige erstattet.
§ 183a StGB - Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Nein ,aber möglicherweise könnte der Betreiber Anzeige erstatten und vielleicht müsste man Strafe zahlen.
Was soll "gejackst" heißen? Der Betreiber kann sie raus werfen (von seinem Hausrecht Gebrauch machen)
Wenn sie etwas kaputt machen, sind sie schadensersatzpflichtig. Dann kann natürlich die Polizei gerufen werden, um die Personalien festzustellen.
nein, eher rausgeworfen werden
Ich glaube dass das ein neues Wort sein soll für Wichsen.