Kann man bestraft werden, wenn man jemand nicht grüßt?
Jemand ist aus dem Haus gegangen und hat zuerst einen nachbarn getroffen. Sie haben sich gegrüßt. Das hat ein anderer Nachbar gesehen. Dieser nachbar grüßte dann den "Jemand" auch. Da der "Jemand" jeduoch nicnt gut zu sprechen war aud den "zweiten Nachbarn" ging der Jemand weiter und grüßte nicht zurück.(der "Jemand sagt gar nichts") Daraufhin meinte der nicht gegrüßte Nachbar da verhalten habe "beleidigenden Charakter" und er werde Anzeige erstatten, wenn keine Enschuldigung erfolgt. Eine Entschudligun folgte nicht un er erstattete tatsächlich Anzeige. Kann der "Jemand dafür bestraft werden"?
8 Antworten
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Hahaha - Was für ein Schwachsinn.
Ja natürlich kann derjenige bestraft werden. Das ist doch selbstverständlich.
Man wird schließlich auch bestraft, wenn man jemandem die falsche Uhrzeit sagt.
*ironieoff*
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Wenn er möchte, dass er ausgelacht wird, kann er Anzeige erstatten.
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Allenfalls dadurch, dass der nicht gegrüßte zweite Nachbar den Jemand auch nicht mehr grüßt, oder, schlimmer noch, durch Nichtbeachtung durch Nachbar 2! :-D
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So ein Unfug O.o natürlich kann man niemanden dafür anzeigen, dass er nicht zurückgrüßt. Es ist meine ureigene Entscheidung wem ich Hallo sage und wem nicht.
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Nein, nicht Grüssen und Ignorieren ist zwar unhöflich aber keine üble Nachrede also kann er nichts ausrichten.