Ist das "Gruß nicht erwidern" eine Beleidigung?
Jemand traf einen ehemaligen Kollegen wieder. Der Kollege grüßte den "Jemand" freudlich. Da es jedoch in der Firma immer Differenzen gab, erwiderte der andere den Gruß nicht und ging schweigend weiter. Der Gruß wurde widerholt. Der "Jemand" rief jedoch nur "NEIN" und ging wieder schweigend weiter. Jetzt hat der "Nichtgrüßer" ein e-Mail erhalten, das dann, wenn er sich nicht für sein Verhalten entschuldige, (das hätten mehrere gesehen und würde ein schlehtes Licht Auf ihn werfen) Anzeige erstatten werde. Kann man für das Nicht grüßenüberhaupt bestraft werden?
12 Antworten
Den Gruss nicht zu erwidern ist einfach nur eine Form der Unhöflich- und Respektlosigkeit. Es handelt sich meist um Menschen,die mit sich selbst nicht zufrieden sind und bringen das in den Alltag mit ein. Traurig.traurig.traurig
Wenn das tatsächlich strafbar wäre, müsste ich nie mehr arbeiten gehen, da uch dann meinen Lebensunterhalt von "Nichtgrüsser" bekommen würde...
Kein Mensch ist verpflichtet, einen anderen zu grüßen - es besteht kein Rechtsanspruch darauf, gegrüßt zu werden.
Deine Geschichte zeigt, dass "sich erwachsen verhalten" nichts mit dem Alter zu tun hat....
ich liebe fragen, wo ross und reiter nicht benannt werden.. "nein" auf einen gruss zu erwidern, finde ich befremdlich, aber einen straftatbestand erfüllt das nicht.
Entschuldige, aber bei dem letzten Satz musste ich ein wenig grinsen. Wenn man jemanden nicht zurückgrüßt, mag das seine Gründe haben. Und du sagst ja, es gab immer Differenzen. Wegen was will er denn denjenigen der nicht zurückgegrüßt hat anzeigen? Wegen Ignoranz?