Kann man Bafög mit 18 brantragen um auszuziehen?
Ich bin vor 3 Monaten 18 geworden und gehe dieses Jahr auf die FOS.
Ich habe keine Lust mehr mit meinen Eltern zu leben. Das sind Psychopathen und ich will hier schon weg seitdem ich denken kann.
Aber ich hab kein Job. Kann ich Bafög beantragen und mir damit eine Wohnung finanzieren oder nicht?
5 Antworten
Schlicht und ergreifend - keinen Bock mehr auf Zusammenleben mit den Eltern zu haben, ist garantiert kein Anlass jemandem Bafög zu gewähren.
ab September gehe ich in die 11. Klasse der FOS.
hinsichtlich Deines angestrebten FOS-Besuches, kommt es u.A. darauf an, wie weit diese Schule vom Elternhaus entfernt liegt.
Desweiteren ist Bafög natürlich auch von den wirtschaftlichen Voraussetzungen im Elternhaus abhängig.
Bedeutet - vorrangig sind Dir diese zum Unterhalt verpflichtet. Tja und die können Dir auch weiterhin Unterhalt in Naturalien anbieten - sprich Kost und Logis.
In deinem Fall kannst du BAföG in der Regel nicht beantragen, um sofort eine eigene Wohnung zu finanzieren. BAföG wird meist nur für die Finanzierung der Ausbildung selbst und nicht direkt für eine eigene Wohnung gewährt. Da du noch keinen Job hast und noch in der Schule bist, gibt es zusätzliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um Anspruch auf BAföG zu haben. Für das Ausziehen und die Finanzierung einer Wohnung benötigst du möglicherweise zusätzliche Unterstützung oder ein eigenes Einkommen. Es wäre ratsam, dich bei einer BAföG-Stelle oder einer Sozialberatung über mögliche Optionen und Unterstützung zu informieren.
Achtung: Informationen stammen aus einer Recherche! Keine Gewähr auf 100% Richtigkeit .
Du solltest Dich an Jugendamt und Jobcenter wenden.
Sorry - aber hier sind regelmäßig weder JA noch JC Ansprechpartner, sondern max. das zuständige Bafögamt.
Das JA wäre max. noch ansprechbar, wenn FS nachweislich droht im Elternhaus physische bzw. psychische Schäden zu erleiden.
Das Jobcenter kann u.U. Deinen Auszug und eine eigene Wohnung finanzieren. Bei unter 25-jährigen jedoch nur in Härtfällen.
Das Jugendamt kann dabei unterstützen. Du kannst den Mitarbeitern dort Dein Leid klagen und vielleicht wirst Du dann betreffs Deines Vorhabens gegenüber dem Jobcenter unterstützt.
Da BAföG jedoch dem Bürgergeld vorrangig ist, wäre ein Anspruch darauf sowieso zu prüfen.
Das klingt mir irgendwie zu schwammig. Wenn ich da jetzt hingehen und sage dass ich seit Jahren körperlich und mental runtergemacht werde, werden die doch bestimmt Beweise oder so wollen
"Schwammig" ist daran gar nichts, aber Du wirst Deine häusliche bzw. Deine familiäre Situation nachweisen oder zumindest glauvhaft machen müssen.
Meine Empfehlung wäre, zuerst zum Jugendamt zu gehen und danach zum Jobcenter.
Mußt Du aber selbst entscheiden.
Nein.
"Keine Lust mehr, bei den Eltern zu leben" ist kein triftiger Grund, um sich das Leben von anderen finanzieren zu lassen.
Willst DU es bekommen oder wir?
Wenigstens über die Grundvoraussetzungen solltest du dich selber informieren können.
Du würdest es nur bekommen, wenn die Schule, die du besuchst, zu weit weg ist, um zu pendeln.
Dazu musst du nur ein bisschen lesen und verstehen: https://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/bafoeg/
Was soll das Jugendamt machen ich bin 18