Kann man Bafög mit 18 brantragen um auszuziehen?

5 Antworten

Schlicht und ergreifend - keinen Bock mehr auf Zusammenleben mit den Eltern zu haben, ist garantiert kein Anlass jemandem Bafög zu gewähren.

ab September gehe ich in die 11. Klasse der FOS.

hinsichtlich Deines angestrebten FOS-Besuches, kommt es u.A. darauf an, wie weit diese Schule vom Elternhaus entfernt liegt.

Desweiteren ist Bafög natürlich auch von den wirtschaftlichen Voraussetzungen im Elternhaus abhängig.

Bedeutet - vorrangig sind Dir diese zum Unterhalt verpflichtet. Tja und die können Dir auch weiterhin Unterhalt in Naturalien anbieten - sprich Kost und Logis.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schuelerbafoeg.php

https://www.mystipendium.de/bafoeg/schueler-bafoeg

In deinem Fall kannst du BAföG in der Regel nicht beantragen, um sofort eine eigene Wohnung zu finanzieren. BAföG wird meist nur für die Finanzierung der Ausbildung selbst und nicht direkt für eine eigene Wohnung gewährt. Da du noch keinen Job hast und noch in der Schule bist, gibt es zusätzliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um Anspruch auf BAföG zu haben. Für das Ausziehen und die Finanzierung einer Wohnung benötigst du möglicherweise zusätzliche Unterstützung oder ein eigenes Einkommen. Es wäre ratsam, dich bei einer BAföG-Stelle oder einer Sozialberatung über mögliche Optionen und Unterstützung zu informieren.

Achtung: Informationen stammen aus einer Recherche! Keine Gewähr auf 100% Richtigkeit .

Woher ich das weiß:Recherche
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

wilees  08.08.2024, 11:47

Sorry - aber hier sind regelmäßig weder JA noch JC Ansprechpartner, sondern max. das zuständige Bafögamt.

Das JA wäre max. noch ansprechbar, wenn FS nachweislich droht im Elternhaus physische bzw. psychische Schäden zu erleiden.

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Elecrro 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 11:25

Was soll das Jugendamt machen ich bin 18

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Agamemnon712  08.08.2024, 11:30
@Elecrro

Das Jobcenter kann u.U. Deinen Auszug und eine eigene Wohnung finanzieren. Bei unter 25-jährigen jedoch nur in Härtfällen.

Das Jugendamt kann dabei unterstützen. Du kannst den Mitarbeitern dort Dein Leid klagen und vielleicht wirst Du dann betreffs Deines Vorhabens gegenüber dem Jobcenter unterstützt.

Da BAföG jedoch dem Bürgergeld vorrangig ist, wäre ein Anspruch darauf sowieso zu prüfen.

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Elecrro 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 11:32
@Agamemnon712

Das klingt mir irgendwie zu schwammig. Wenn ich da jetzt hingehen und sage dass ich seit Jahren körperlich und mental runtergemacht werde, werden die doch bestimmt Beweise oder so wollen

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Agamemnon712  08.08.2024, 11:39
@Elecrro

"Schwammig" ist daran gar nichts, aber Du wirst Deine häusliche bzw. Deine familiäre Situation nachweisen oder zumindest glauvhaft machen müssen.

Meine Empfehlung wäre, zuerst zum Jugendamt zu gehen und danach zum Jobcenter.

Mußt Du aber selbst entscheiden.

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Agamemnon712  08.08.2024, 11:41
@Elecrro

Wo ein Wille bzw. ein Bedarf ist ...

Mir ist es jedoch egal.

Ich bin raus.

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Nein.

"Keine Lust mehr, bei den Eltern zu leben" ist kein triftiger Grund, um sich das Leben von anderen finanzieren zu lassen.


se32on  08.08.2024, 13:09

Keine Lust auf Ägypten reicht aber aus bei mir

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