Kann man aus einem Telekom Vertrag einfach austreten wenn man ins Ausland auswandert?
Welche Kosten und Gebühren erwarten mich bei Auswanderung?
7 Antworten
Die genannten Beispiele zeigen die beiden einzigen echten Gründe bei denen ein Recht auf Sonderkündigung besteht. Darüber hinaus akzeptieren die meisten Internetanbieter eine Sonderkündigung auch in Fällen, bei denen sie gesetzlich nicht gezwungen wären, einer Vertragsauflösung zuzustimmen. Beispiele dafür sind:
- der Verzug ins Ausland
- die (Privat-)Insolvenz
- das Ableben des Kunden
In jedem dieser Sonderfälle gilt es jedoch bestimmte Dinge zu beachten und den jeweiligen DSL oder Kabel Internet Anbieter direkt zu kontaktieren.
1. Verzug ins Ausland
Wer dauerhaft in ein anderes Land verzieht, hat die Möglichkeit, seinen alten DSL oder Kabel Internet Anschluss ohne Rücksicht auf Vertragsbedingungen zu kündigen. Dafür muss dem Anbieter allerdings ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden, z.B. der Ummelde-Schein, ein (Dauer-)Visum, etc.
https://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php
Nein du kannst den Vertrag kündigen und dann auswandern.
Wenn nicht kann die Telekom die entstehenden Kosten bei dir einklagen. Ob dieses Urteil dann auch im jeweiligen Land wo du hingezogen bist gültig ist hängt vom Land ab. Innerhalb der EU würde ich aber sagen, dass diese Klage dann auch gültig ist und du das Geld sowie die durch die Klage entstandenen Rechtskosten bezahlen musst.
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht (mit Frist 3 Monaten), wenn die Telekom nach einem Umzug an Deinem neuen Wohnort keinen Anschluss anbieten kann. Das ist im Ausland der Fall.
Sofern die Telekom vor Ort deinen Vertrag wie bisher fortführen kann hast du kein Sonderkündigungsrecht. Kann sie es nicht hast du ein Sonderkündigungsrecht, musst aber den Umzug beweisen können
Abmeldebescheinigung aus Deutschland bei der Telekom einreichen und unter Hinweis auf TKG § 46 Abs. 8 Satz 3 mit Dreimonatsfrist zum Monatsende kuendigen.