kann man als erwachsener eine kinderportion bestellen?
hallo, da ich im restaurant nicht immer alles aufessen kann, habe ich mal eine kinderportion (spaghetti) bestellen wollen- aber der kellner grinste und meinte es sei nicht möglich (da ich ja älter bin). kann er das verweigern?
13 Antworten
Uns ist heute genau das passiert (Erwachsener wollte Kinderportion was ihm verweigert wurde, unter Verweis auf den Hinweis in der Karte dass dies für Kinder bis 13 angeboten wird). Für mich stellt dies lediglich eine Erweiterung des Angebotes "auch" für Kinder dar, da sie sonst u.U nicht essen würden, also profitabel für den Wirt.
Klar kann der Wirt jede Speise mit unterschiedlichen Gründen verweigern. ZB Alkohol an Betrunkene auszuschenken, Speisen die nicht mehr verfügbar sind und daher gar nicht mehr zubereitbar, , etc.
Einem Kind aber die Speise zu bringen, seiner Mutter aber nicht, grenzt an Diskriminierung, und passt nicht in die heutige Zeit. Zudem riskiert der Wirt dass der Gast im Zweifel nichts bestellt, oder miese Bewertungen auf google maps abgibt. Beides steht in keiner Relation zum eigentlichen Zweck.
Noch dazu wo keine Alternariven (Seniorenteller oder halbe Portionen) angeboten werden.
Für mich also in keiner Weise nachvollziehbar und reines NoGo.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Du kannst bestellen, was du willst, ob man bereit ist, es dir auch zu liefern/zu verkaufen, ist ne ganz andere Sache.
Ob so ein Verhalten eines Gastwirtes klug ist, steht auf einem anderen Blatt.
Bei vielen steht auf der Karte sowas wie "für Kinder bis xx Jahre gibt es eine Micky Maus Menü" oder ähnliches, da darfst du dann halt nur so alt sein. Die sind dann wirklich nur für Kinder. Anderen ist es wiederum völlig egal, beispielsweise kannst du auch ein Happy Meal bestellen, da hat keiner was dagegen.
nein eigentlich ist das egal wie alt du bist du kannst ne kinderporztion bestellen wenn dir die großen zu viel sind
Klare Antwort: Kommt drauf an. Es handelt sich hier um einen Bewirtungsvertrag. Wie jeder Vertrag kommt dieser zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot, Annahme) vorliegen. Die Speisekarte wird man in diesem Fall als das Angebot bezeichnen. Steht dort drin, dass der Kinderteller nur für Kinder bis zum x. Lebensjahr ist, und Du bestellst einen solchen obwohl Du älter bist, dann gibt es keine zwei gleichlautenden Willenserklärungen, damit kein Vertrag und damit kann der Kellner sich weigern, Dir einen solchen Kinderteller zu bringen. Nicht sehr werbewirksam so eine Aktion aber rechtlich nicht zu beanstanden :)