Kann man als Chef entlassen werden?

11 Antworten

Diese Frage ist, so pauschal gestellt, nicht zu beantworten. Das hängt von der Gesellschaftsform, den Gesellschaftsverträgen, den vertraglichen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages etc. ab.

Ebenso nicht, ob es noch eine Gewinnbeteiligung gibt. Es ist durchaus möglich, dass, falls eine Entlassung zulässig ist, trotzdem noch eine Gewinnbeteiligung zu zahlen ist.

Kommt drauf an was für ein chef du bist. Wenn du der Chef einer Abteilung biost kannst du vom nächst höheren Rang entlassen werden. Wenn du allerdings ganz oben in der Firma stehst nein.

hast du deine Firma anteilmäßig verkauft dann haben die Käufer zu x% (x = % der verkauften Firma heißt Kostren und gewinne etc.) mitbestimmungsrecht.

ist x über 50% und alle wollen dich raushaben könnte es passieren das du entlassen wirst.

So einige Gründer wurden schon aus der eigenen Firma entlassen. Bekanntestes Beispiel ist wohl Steve Jobs bei Apple.

Das kann dann passieren, wenn du als Gründer nicht mehr die Mehrheit der Firmenanteile hast. Was schnell passieren kann, wenn die Firma wächst und du dir Fremdkapital in die Firma holst und dafür Geschäftsanteile abgibst.

Den Chef kann niemand entlassen.

Wenn er einem Vorstand oder Aufsichtsrat unterstellt wäre, wäre er höchstens Geschäftsführer. Das ist ebenfalls ein Arbeitnehmer, der auch entlassen werden könnte.


Mikkey  24.11.2017, 22:58

Ein Geschäftsführer ist ken Arbeitnehmer.

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DerHans  24.11.2017, 22:59
@Mikkey

Der GGF ist sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Er bezieht schließlich auch ein Gehalt

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alarm67  25.11.2017, 11:30
@Mikkey

@Mikkey

Ein Geschäftsführer wird z. B. von einer GmbH eingestellt, bekommt einen Arbeitsvertrag und auch ein Gehalt und ist dann ARBEITNEHMER.

Selbst dann, wenn der GF auch noch 100% iger Gesellschafter ist.

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Zappzappzapp  26.11.2017, 16:01
@alarm67

Stimmt so pauschal nicht und bei 100% Gesellschafter- Geschäftsführer, da diese nicht weisungsgebunden sind, in keinem Fall:

Geschäftsführer gelten grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 11.11.2010 (Az. C-232/09, Rechtssache Danosa) entschieden, dass Geschäftsführer wie Arbeitnehmer zu behandeln sind, wenn sie von der Gesellschaft persönlich abhängig sind, in die Betriebsabläufe eingegliedert sind und insbesondere in Bezug auf Ort und Zeit ihrer Arbeit weisungsgebunden sind.

http://www.heldt-zuelch.de/gegenueberstellung-arbeitnehmer-gmbh-geschaeftsfuehrer/

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Das hängt jetzt sehr an der Definition des Wortes "Chef". Bei einem Unternehmen musst Du unterscheiden zwischen zwei Arten von "Chef": Dem Inhaber und dem Geschäftsführer. Das kann die gleiche Person sein, das können zwei unterschiedliche Personen sein.

Dem Inhaber gehört das Unternehmen. Der kann nicht entlassen werden.

Der Geschäftsführer kann vom Inhaber entlassen werden.