Kann man als Bundeskanzler während seiner Amtszeit die Partei wechseln?

10 Antworten

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Ja, das geht. Allerdings würde man dann von ihm erwarten, dass er zurücktritt. Sollte ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin das dann nicht freiwillig tun, dann wäre ein Misstrauensvotum das Mittel, ihn zum Rücktritt zu zwingen.

Mit einem konstruktiven Misstrauensvotum gem. Art. 67 GG, könnte der Bundestag per absoluter Mehrheit gleichzeitig einen neuen Regierungschef oder eine neue Regierungschefin wählen.


PeVau  27.11.2015, 17:46

Danke für den Stern!

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Gambler2000 
Beitragsersteller
 04.01.2015, 14:02

Und wenn er nicht Zurücktritt ?

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PeVau  04.01.2015, 14:11
@Gambler2000

Verfassungsrechtlich geregelt ist in Deutschland nur das konstruktive Misstrauensvotum, bei dem gleichzeitig ein neuer Regierungschef gewählt wird.

Das kann man nicht ignorieren. Nach einem solchen erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotum wird der alte Bundeskanzler vom Bundespräsidenten entlassen und der neu gewählte ernannt.

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Hei Gambler, rein theoretisch kann er: Ein freier Mensch, der in der Wahlkabine mit sich, seinem Gewissen, einem Wahlzettel und einem Bleistift ganz allein ist ... Wenn er sein Parteibuch abgäbe und die Mitgliedschaft förmlich kündigte, gäb´s einen Riesen-Affenaufstand und Skandal und Eklat und dergleichen. Er verlöre (vermutlich) seine parlamentarische Mehrheit und würde mithin abgewählt, könnte aber in einer neuen Regierung mit anderen Koalitionspartnern wieder ins Amt gewählt werden, wenn er zugleich der neuen Regierungspartei beiträte (oder auch als Parteiloser, wenn die neue Koalition sich auf ihn einigte) ~~~ wie gesagt: Alles Theorie. Grüße!

Es ist nicht automatisch so, daß der Kanzler dadurch seine Mehrheit verliert.

Nehmen wir mal an, die CDU spaltet sich. Nicht nur Merkel wechselt in die neue Partei, sondern auch genügend Abgeordnete von CDU und CSU. Diese könnten dann ja mit ihrem Koalitionspartner SPD zusammen immer noch genügend Sitze im Bundestag haben.

es gibt über die parteizugehörigkeit von bundeskanzlern keine gesetzliche vorschrift! wäre aber schon seltsam, wenn der\die jeweilige parteivorsitzende, der\ die den,die kanzlerin stellt, in der legislaturperiode die partei wechseln würde.

Theoretisch ja, aber das hätte sehr wahrscheinlich die Abwahl durch ein Misstrauensvotum des Bundestages zur Folge.