Kann ich von meinem Vater Unterhalt verlangen wenn ja wo?
meine Eltern sind getrennt . Ich habe noch bis 01.04 bei meinem Vater gewohnt bis ich gehen musste. Ich wohne aktuell bei meiner Freundin zuhause bin aber nicht dort gemeldet sondern noch in meiner alten Adresse. Ich komme jetzt ins 3. Lehrjahr und bin 22 Jahre alt.
7 Antworten
Was hast Du denn selber an Nettovergütung im Monat ?
Wenn dich der Vater vor die Tür gesetzt hat und das ohne das Du deinen Beitrag dazu geleistet hast, könnte bei Leistungsfähigkeit des Vaters theoretisch noch Anspruch auf Unterhalt bestehen.
Ist das aber deine betriebliche Erstausbildung, müsste ein vorrangiger BAB - Anspruch bei der Agentur für Arbeit geprüft werden.
Dafür brauchst Du aber eine eigene Meldeanschrift, darfst also nicht mehr beim Vater wohnen und gemeldet sein.
Dann käme es natürlich auf das bereinigte Nettoeinkommen deines Vaters an, wenn deine Mutter nicht leistungsfähig ist und ob es noch vorrangige unterhaltsberechtigte Person gibt, also z.B.minderjährige Kinder.
Auf die Höhe deiner Nettovergütung käme es natürlich auch an, wenn Du nicht mehr bei einem Elternteil lebst, stünde dir theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern derzeit ein Unterhalt von 930 Euro zu.
Deine Nettovergütung würde bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Bekommst Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, stünde dir zumindest das Kindergeld zu.
Da könntest Du mit eigener Meldeanschrift ab der Vollendung des 18 Lebensjahres bei der Familienkasse auch einen Abzweigungsantrag stellen.
Im Internet findest Du einen Abzweigungsantrag zum Ausdrucken, geht ggf.mittlerweile auch online.
Wenn das ganze dann geprüft und bewilligt wurde, solltest Du dann das Kindergeld direkt von der Familienkasse ausgezahlt bekommen.
Um das zu beantworten müsste man nun wissen wie hoch deine Ausbildungsvergütung netto ist.
Und solange du dort noch gemeldet bist, wirst du auch keine Abzweigung auf das Kindergeld stellen können.
In der Theorie müssten dir deine Eltern mit eigener Meldeadresse 930 EUR inkl. Kindergeld zahlen.
Allerdings wird deine Ausbildung bis auf 100 EUR angerechnet und das Kindergeld voll mit 250 EUR. Liegst du damit also drüber, dann kannst du deinen Bedarf selbst decken.
Ansonsten wäre ein Antrag auf BAB nicht verkehrt wenn deine Ausbildungsvergütung gering ist. Bei einer schulischen Ausbildung müsstest du BAföG beantragen.
Es steht und fällt aber nun alles mit der eigenen Meldeadresse.
Solltest du deinen Bedarf nicht alleine decken können, dann müsste nach BGB berechnet werden wer was zahlen kann und muss. Deine Eltern haben jeweils einen Selbstbehalt in Höhe von 1750 EUR bereinigtem Netto. Deine Mutter scheint eh nicht leistungsfähig nach deinen Ausführungen. Bliebe also dein Vater. Und das müsste errechnet werden. Dazu kannst du dir beim Amtsgericht einen beratungsschein holen und damit zum Anwalt gehen.
Aber wie gesagt: erst prüfen ob deine Ausbildungsvergütung ausreicht deinen Bedarf selbst zu decken, ob Ansprüche auf AB oder BAföG besteht und dich ummelden um den Abzweigungsantrag auf das Kindergeld stellen zu können.
Deine Eltern sind beide unterhaltspflichtig bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung.
Dieser Unterhaltspflicht kommen sie auch nach, wenn sie dir eine Unterkunft in ihrer eigenen Wohnung und Verpflegung zur Verfügung stellen. Sie müssen dir keine Wohnung bezahlen.
Ich denke du kannst. Wo? Du kannst ja mal im Zoo anrufen, aber ich glaube wenn du was von deinem Vater willst, macht es Sinn auch mit deinem Vater zu sprechen.
Soweit ich weiß kannst du Unterhalt verlangen, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast