Kann ich Schadensersatz fordern wegen unnötiger Fahrtkosten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst müßtest Du dann erst mal in Deinem Vertrag nachschauen, in wie weit dort grundlegend eine Fahrkostenpauschale für Einsatztage seitens der Zaffe vereinbart wurde.

Wenn sich die Zaffe laut Vertrag selbst dazu verpflichtete, pro Einsatztag und Kilometer eine Fahrtkostenpauschale zu zahlen, so wird sie das m.E. bei einer derart kurzfristigen Einsatzabsage in Relation dieser Distanz ( 60 KM einfacher Weg ) dann auch zahlen müssen.

Den von Euch unverschuldet nicht erbringbaren Einsatztag muss die Zaffe Euch aber grundlegend im Rahmen ihres eigenen Annahmeverzuges im unternehmerischen Risiko grundlegend vergüten.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:16

30km einfacher weg

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Gnurfy  11.06.2024, 18:19
@maxundmogli

Dann wäre fraglich, ob man bei dieser Distanz dann schon unbedingt 45 Minuten vor Einsatzbeginn vorm Kundenbetrieb stehen mußte.

Der ausgefallene Einsatztag muss aber grundlegend bezahlt werden, wenn der Verleiher an diesem Tag keine Ersateinsätze für Euch hatte.

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maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:23
@Gnurfy

Nein. Ich bin 1 stunde vorher losgefahren. Und stand um viertel vor dem Parkplatz.

Da ich am Auto nichts aufs Handy schaue habe ich es erst auf dem Firmenparkplatz gesehen.

Und reinlaufen bis in die Abteilung zum einstempeln. Ich muss 1 stunde eher losfahren.

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Gnurfy  11.06.2024, 18:29
@maxundmogli

Wie bereits mehrfach gesagt, muss dann aber auf jeden Fall dieser Einsatztag bezahlt werden. Und wenn wegen der extrem kurzfristigen Absage auch davon auszugehen wäre, dass Du auf jeden Fall schon unterwegs zum Einsatzort gewesen sein mußtest, so ist m.E. auch die vertraglich vereinbarte Anfahrtpauschale für diesen Tag zu zahlen.

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maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:56
@Gnurfy

ich habe keine Anfahrtpauschale.

Man darf den Fahrdienst für pauschal 100€ im Monat benutzen. Wenn man aber nicht fährt wie das jetzt hier, oder krank ist oder Urlaub hat, mitten im Monat beginnt .. egal, die 100€ muss man dann trotzdem jedes mal bezahlen.

Ich mache das deshalb auch nicht weil sich das nicht lohnt und man mit mehreren unterwegs ist und viel eher losfahren muss und später zu Hause wäre.

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Gnurfy  11.06.2024, 19:05
@maxundmogli

Der optional nutzbare Fahrdienst hat aber nichts mit Deiner ursprünglichen Fragestellung zu tun.

Und ansonsten kannst Du von der Zaffe für diesen Tag auch keine Fahrkostenerstattung verlangen, da sie laut Deiner Aussage nicht Bestandteil Deines Arbeitsvertrages ist.

Sofern Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du dann halt nur den Weg über den Lohnsteuer-Jahresausgleich bei der dortigen Pendlerpauschale gehen.

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Die Fahrtzeit zur Arbeit ist Arbeitszeit und gehört entsprechend vergütet würde ich sagen.

Aber ich kenne mich da nicht aus.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 15:30

Ist es nicht.

Aber es geht um den unnötigen Fahrtweg .

Ich hätte auch mein Handy zu Hause lassen können, hätte ich auch fast, weil man im Gebäude eh nie Empfang hat.

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Destranix  11.06.2024, 15:34
@maxundmogli

Nun, aber auch wenn nicht, meine ich der Arbeitgeber muss dich bezahlen, wenn es zu unvorhergesehenen Arbeitsausfällen kommt, die er zu vertreten hat.

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maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 15:38
@Destranix

Das läuft ja über die Zeitarbeitsfirma

DHL zahlt an die Zeitarbeitsfirma

und die Zeitarbeitsfirma zahlt mich

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Destranix  11.06.2024, 15:39
@maxundmogli

Das sollte ja an sich nichts ändern, denn du hast ja dennoch einen Arbeitgeber.

Aber ich meine Zeitarbeit war noch einmal anders im Gesetz. Jedoch kenne ich mich leider da wirklich nicht gut aus.

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Stellwerk  11.06.2024, 18:05

"Aber ich kenne mich da nicht aus."

Korrekt. Die Fahrzeit ist keine Arbeitszeit. (Es gibt Ausnahmefälle, aber der klassische Weg zur Arbeit wird NICHT vergütet. Wäre ja auch geil, dann bekämen die mit 1 Stunde Anfahrt mehr Lohn als die, die zufällig um die Ecke wohnen).

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Destranix  12.06.2024, 09:07
@Stellwerk

Ja, wäre schon geil. nZu schön um wahr zu sein dann wohl ;-)

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Nerdgirl82  11.06.2024, 18:12

der weg von zuhause zur Arbeitsstelle ist nicht Arbeitszeit.

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Von Experte HappyMe1984 bestätigt

Langsam.

Die Zeitarbeitsfirma muss dir diesen Tag vergüten, als hättest du gearbeitet! Denn DU hast deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und es ist am Arbeitgeber, dir diese Arbeit zur Verfügung zu stellen.

Die Fahrtzeit ist Privatsache, leider. Die kann man nur steuerlich geltend machen als Werbungskosten.


FireWatcher  11.06.2024, 18:12

Früher habe ich nur für die Tage Geld erhalten, an denen ich gearbeitet habe! Zum Glück bin ich nicht mehr bei einer Leihfirma!

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maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:15

DHL zahlt nur an die Zeitarbeitsfirma Geld für die Stunden die gearbeitet wird

Darum kriegt die Zeitarbeitsfirma pro Stunde deutlich mehr

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Spreche Deinen Arbeitgeber darauf an, er soll das gefälligst mit dem Auftraggeber abklären.

Ich würde trotz Zeitverlust den bürokratischen Aufwand scheuen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 18:15

Und kosten ..

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