Kann ich rechtliche Probleme bekommen, wenn ich nicht in die Berufsschule gehen?
Guten Tag und zwar habe ich ein Problem ich habe meine neun Jahre Schulpflicht schon absolviert (und ich habe übrigens einen Hauptschulabschluss und bin derzeit 16 Jahre alt) und ich bin jetzt erst mal zu Hause. So nun zu meinem Problem ich habe gestern einen Brief von der Schule bekommen auf der ich gewesen bin in dem drinnen steht, dass ich 14 Tage Zeit habe, meine Anmeldung der Berufsschule an meine Schule zu übermitteln oder sie wenden sich an das Ordnungsamt und meine Einstellung dazu ist, dass ich keine Lust auf die Berufsschule habe. Mir ist bewusst, dass es eine Berufsschulpflicht gibt aber gibt es da nicht irgendeine Lösung?
Mir ist bewusst, dass später das bei meinem Chef komisch ankommen wird. aber meine Frage ist, kann ich dafür irgendwie rechtlich belangt werden oder ist das grundsätzlich meine Entscheidung was ich jetzt mit meinem Leben anfange? Wäre schön, wenn zu euren Antworten auch vielleicht ein Link ist wo schwarz auf weiß steht, dass ich mit meinem Leben machen kann was ich will wenn das so sein sollte
PS. Ich habe auch schon überlegt, ein Tag zur Berufsschule hin zu gehen und dann abzubrechen
4 Antworten
Du musst 12 Jahre in die Schule gehen. Das ist vom 6 schuljahr bis zum Ende der Berufsschule, in der Regel bist du dann 18 Jahre alt.
Da du erst 16 bist, wirst du noch zwei Jahre in die Schule gehen müssen.
Mach das beste draus, versuch den Realschulabschluss zu schaffen, dann stehen dir viele Türen offen. Schau dir mal diesen Link mit Berufen an:
https://www.azubiyo.de/berufe/berufe-mit-realschulabschluss/
Schlicht und ergreifend - Du unterliegst weiterhin der Schulpflicht, und wenn Du diese nicht erfüllst, so werden auf Dich und Deine Eltern absehbar empfindliche Bußgelder zukommen.
( bezüglich der Bußgelder - an Dich als Jugendlichen ohne Einkommen - derlei Forderungen können tituliert werden und folgend über Jahrzehnte beigetrieben werden - mit Folgekosten )
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
https://www.bussgeldkatalog.org/schule-schwaenzen/
Desweiteren ist es möglich, dass Du über Polizeibeamte dem Unterricht zugeführt wirst, sprich man holt Dich zuhause ab und liefert Dich folgend zum Unterricht in der Berufsschule ab.
Ich schätze mal das kann bis hin zur "Erzwingungshaft" - sprich einem Jugendarrest hin führen.
Alles klar dann bleibt mir nix anderes übrig vielen Dank 👍🏻
Du hast einen Vertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen, dieser verpflichtet dich zum Besuch der Berufsschule.
Außerdem wirst du wahrscheinlich immer noch in der Schulpflicht stehen. 9 Jahre Schule plus 3 Jahre Berufsschule oder vergleichbares.
Die Ausbildung abbrechen um der Schule zu entgehen, bringt in deinem Fall gar nichts.
Erkundige dich, wie lange Schulpflicht in deinem Bundesland besteht. Auf alle Fälle bist du in deinem Alter mit 16 noch nicht von dieser befreit.
Entweder ziehst du die Ausbildung durch inkl Berufsschule oder du lässt es komplett sein.
Schüler in einem Ausbildungsverhältnis sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Schüler ohne Ausbildungsplatz sind für ein Jahr berufsschulpflichtig.
Hey vielen Dank erst mal für deine Antwort soweit so gut meine Frage ist aber dennoch kann ich dafür rechtlich belangt werden wenn ich es komplett sein lassen sollte
Wenn du die Ausbildung abbrichst, kann dich niemand rechtlich belangen. Ansonsten kann dich dein ausbildender Betrieb kündigen, wenn du dich weigerst, die Berufsschule zu besuchen
Alles klar also das heist wenn ich die Berufschule abbreche, kann mich keiner Belangen, auch wenn ich noch unter 18 bin?
Nein, das heißt es nicht. Du kannst zwar abbrechen, wirst dann aber vom Amt nicht aus der Schulpflicht entlassen. Das heißt, du musst eine andere Ausbildung o.ä. anfangen.
Die Schulpflicht besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Schülers. Wird die Schulpflicht entweder vonseiten des Schülers oder der Eltern verletzt, ist entweder mit Erziehungsmitteln oder mit Ordnungsmaßnahmen bzw. mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Noch bin ich nicht in der Berufsschule ich werde aber möglicherweise dahin kommen deswegen frage ich, ob ich dafür rechtlich belangt werden kann, wenn ich einfach nicht dort hingehe beziehungsweise die abbrechen werde