Kann ich Pokerstars wegen Unterschlagung klagen?

6 Antworten

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Auch beim Glücksspiel kann man Straftaten begehen, also Betrug.

Davon abgesehen kannst du das in Deutschland schon mal nicht einklagen. Denn zivilrechtliche Forderungen werden beim Glücksspiel nicht begründet. Das ist keine Einbahnstraße. Genauso, wie die ausstehende Beträge nicht einfordern können ohne Weiteres, kannst du das genauso wenig.

Soweit ich auf dem laufenden bin, fällt Poker bei Gerichten hierzulande mit unters Glücksspiel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrelang politisch aktiv

Du hast vermutlich gegen die AGBs von Pokerstars, einem privaten Anbieter von Online Glücksspiel, verstoßen. Schau in den AGBs was die Konsequenzen davon sind.

Ausserdem kannst du Pokerstars nicht in Deutschland verklagen da der Firmensitz auf der Isle of Man ist

https://de.wikipedia.org/wiki/PokerStars

Also viel Vergnügen.

Nebenbei finde ich es eine Schweinerei dass du über offensichtliches Falschspielen anderen Spielern das Geld aus der Tasche gezogen hast und auch noch hier damit protzt.

Steht sicher in den AGB, dass dies passiert, wenn du auf diese Art und Weise betrügerisch tätig wirst. Die hast du akzeptiert.

Und den Betrug hast du letztendlich auf der Isle of Man begangen. Du wirst hier nicht strafrechtlich verfolgt, aber du wirst auch keine Möglichkeit haben, Rechtsansprüche geltend zu machen.

Versuchen darfst du es natürlich.


Bitterkraut  02.01.2020, 15:41

Der Betrug wurde da begangen, wo er begangen wurde, nämlich in Deutschland. Dass der Betrogene im Ausland ist, spielt da zunächst keine Rolle.

Wenn ich von Deutschland aus betrüge, kann ich hier auch bestraft werden. Wenn ich von Deutschland aus vergiftete Pralinen ins Ausland verschicke, weil ich jemanden umbringen will, werde ich auch in Deutschland angeklagt.

FresherKnilch  02.01.2020, 15:42
@Bitterkraut
Der Btrg wurde da begangen, wo er begangen wurde, nämlch in Deutschland.

Der Betrug wurde auf den Servern von Pokerstars begangen. Der Täter war zu dieser Zeit in Deutschland, die betrügerische Handlung fand nicht in Deutschland statt.

Es ist kein Problem, sich mit mehreren Accounts im Internet zu bewegen, aber offenbar ist es eines, sich damit in einen Server in Irland einzuwählen.

Wenn du hier Pralinen vergiftest, dann hast du das auch hier getan.

Einloggen ist nicht strafbar. Auch nicht in Irland.

FresherKnilch  02.01.2020, 15:46
@Bitterkraut

Nein. Der Ort des Betruges befand sich auch im Ausland, denn erst auf dem Server wurde daraus ein Betrug.

Sich unter verschiedenen Identitäten im Netz zu bewegen ist ja nicht das Problem.

mepeisen  02.01.2020, 15:46
@FresherKnilch
die betrügerische Handlung fand nicht in Deutschland statt.

Doch. Das folgt aus dem Blickwinkel, wo beispielsweise der Erfolg eingetreten ist oder hätte eintreten können. https://www.kanzlei.biz/faqs/ist-deutsches-strafrecht-auf-im-internet-begangene-straftaten-anwendbar/

Der Erfolg trat beim TE ein. Also bei ihm zuhause. Dass er dabei irgendeinen Server im Ausland nutzte, ist nur sekundär wichtig. Er hat bei sich zuhause gehandelt, er hat sich zuhause bereichern wollen.

FresherKnilch  02.01.2020, 15:48
@mepeisen

Das ist aber ein anderer Sachverhalt. Es geht dort um strafbare Inhalte, die im Ausland geteilt werden.

Betrug wurde aber erst in Irland daraus.

FresherKnilch  02.01.2020, 16:15
@mepeisen

Also nehmen wir an, ich, deutscher Staatsbürger, beauftrage während eines Auslandsauffenthaltes, sagen wir in einer rechtsfreien Pufferzone, wie Sie mal zwischen Irak und SA existierte, einen Menschen auf deutschem Staatsgebiet mit dem Bau und der Platzierung einer Bombe. (über Satelliteninternet)

Ich selbst zünde die Bombe dann von meinem Laptop innerhalb der staatenlosen Zone aus, viele Menschen sterben, und bekenne mich anschließend dazu, das getan zu haben, sowohl den Auftrag gegeben, als auch den Knopf zum "richtigen Zeitpunkt" gedrückt zu haben.

Dann bin ich in Deutschland ein unbescholtener Bürger?

Wers glaubt.

mepeisen  02.01.2020, 16:22
@FresherKnilch

Du übersiehst etwas ganz Entscheidendes:

Jemand, der von Deutschland aus im Internet surft, befindet sich weiterhin in Deutschland und gerade nicht im Ausland...

Der passende Vergleich wäre: Was passiert, wenn ich als Deutscher per Teelfon von Deutschland aus Terroristen beauftrage, irgendwo anders im Ausland etwas zu tun.

Dann bin ich in Deutschland ein unbescholtener Bürger?

Auf deinen Vergleich bezogen: Nein. Denn es gibt noch weitere Möglichkeiten, wieso man sich selbst in deinem Fall auch in Deutschland strafbar gemacht haben könnte.

Wenn sich die Straftat beispielsweise gegen andere deutsche Staatsbürger gerichtet hat.

FresherKnilch  02.01.2020, 16:23
@mepeisen
Jemand, der von Deutschland aus im Internet surft, befindet sich weiterhin in Deutschland und gerade nicht im Ausland...

Ich surfe aber nicht von Deutschland aus im Internet. Ich bin zwischen Irak und Sa.

Was passiert, wenn ich als Deutscher per Teelfon von Deutschland aus Terroristen beauftrage, irgendwo anders im Ausland etwas zu tun.

Genau das ist der Sachverhalt. Nur ist "Ausland" in dem Falle Deutschland.

mepeisen  02.01.2020, 16:23
@FresherKnilch

Ich habe meine Antwort gerade ergänzt. Sorry, war zu schnell abgeschickt.

FresherKnilch  02.01.2020, 16:26
@mepeisen
Wenn sich die Straftat beispielsweise gegen andere deutsche Staatsbürger gerichtet hat.

Also alles gut, solange ich nur ein Migrantenwohnheim platt mache?

mepeisen  02.01.2020, 16:48
@FresherKnilch

Wenn du wieder seriös diskutieren willst, dann gerne. Im Moment sehe ich keinen Sinn darin. Schönes Leben noch.

FresherKnilch  02.01.2020, 16:54
@mepeisen
Wenn du wieder seriös diskutieren willst, dann gerne. Im Moment sehe ich keinen Sinn darin. Schönes Leben noch.

Was ist daran unseriös. Die Straftat richtet sich nicht gegen deutsche Staatsbürger und hat auch keine in Mitleidenschaft gezogen.

Also?

mepeisen  02.01.2020, 16:57
@FresherKnilch

Ich zitiere mich selbst:

Denn es gibt noch weitere Möglichkeiten, wieso man sich selbst in deinem Fall auch in Deutschland strafbar gemacht haben könnte.
Wenn sich die Straftat beispielsweise gegen andere deutsche Staatsbürger gerichtet hat.

Dein Fall = ich halte mich im Ausland auf und mache auch nur dort etwas.

Die entscheidenden Wörter markiert. Wenn du das nur überlesen hast, bitteschön. Daraus abzulesen, dass Straftaten gegen Ausländer erlaubt seien, ist einfach nur Schwachsinn.

FresherKnilch  02.01.2020, 16:57
@mepeisen

Ja, und ich bin erpicht darauf, zu erfahren, welche Möglichkeiten es noch gäbe, die zb. Irland im dargestellten Fall des Fragestellers nicht anwenden könnte.

mepeisen  02.01.2020, 17:08
@FresherKnilch

§3 StGB: Territorialprinzip. Das heißt: Inlandstaten. Keine Relevanz der Staatsangehörigkeit.

§3 StGB: Flaggenprinzip (beispielsweise unter deutscher Flagge fahrendes Schiff in internationalem Gewässer, in deutscher Botschaft usw.)

§9 StGB: Ubiquitätsprinzip - Der Tatort, an dem der Täter gehandelt hat, hätte handeln müssen oder an dem der Erfolg eingetreten ist oder hätte eintreten müssen. Dabei auch für Teile einer Tat oder Tatvorbereitungen.

§5 StGB: Auslandstaten für ganz bestimmte international geschützte Rechtsgüter.

§6 StGB: Erweitert das nochmal auf weltweit begangene Taten, allerdings nur ganz bestimmte.

§7 StGB: Taten im Ausland gegen einen Deutschen oder von einem Deutschen, sofern die Tat am ausländischen Tatort unter Strafe steht.

Dann kann es noch weitere spezielle internationale Vereinbarungen geben. Die kenne ich aber nicht wirklich. Weiß nur, dass es da das ein oder andere geben kann.

Ich denke, das war so weit die vollständige Aufzählung.

Und wer von Deutschland aus bzw. mit deutschem Wohnsitz mittels Betrug sich bereichert, dessen Taterfolg tritt in Deutschland ein (hier kriege ich das Geld am Ende der Kette) und damit ist das deutsche Strafrecht zuständig. Das besagt nun mal das territoriale Prinzip.

Übrigens ist gleichzeitig eine Doppelbestrafung ausgeschlossen. Wenn du also einen Tat so begehst, dass dich mehrere Strafverfolgungsbehörden bestrafen können und du bekommst beispielsweise in einem anderen Land eine angemessene Strafe, ist es automatisch in Deutschland verboten, dich zu bestrafen. Wenn ich mich sogar richtig erinnere, ist eine verbotene Doppelbestrafung Teil der Menschenrechte.

FresherKnilch  02.01.2020, 17:18
@mepeisen
Territorialprinzip. Das heißt: Inlandstaten. Keine Relevanz der Staatsangehörigkeit.

Ja, das stand ja auch nie zur Debatte. Hätte auch ein Staatenloser begehen können.

Dabei auch für Teile einer Tat oder Tatvorbereitungen.

Sowohl die Beauftragung als auch die Ausführung wurden von meinem rechtsfreien Auslandsauffenthalt aus geführt. Sie mein Beispiel. Ich selbst habe keinerlei Vorbereitungen in Deutschland getroffen und mich erst spontan während meiner Reise dazu entschlossen.

Auslandstaten für ganz bestimmte international geschützte Rechtsgüter.

Ist ein ausländischer Besucher (das Opfer) ein international geschütztes Rechtsgut?

sofern die Tat am ausländischen Tatort unter Strafe steht.

Ich befinde mich, wie gesagt, in einer rechtsfreien Zone zwischen Irak und SA, oder meinetwegen im Teil des Yellowstone Nationalparks, der keiner behördlichen Aufsicht unterliegt.

Ich denke, das war so weit die vollständige Aufzählung.

Ja, und nichts davon wäre auf mich anwendbar. Ich war nicht in Deutschland zur Tatzeit, ich befinde mich an einem Ort, an dem es keinerlei Rechtssprechung oder Verfolgung gibt, das Opfer ist kein Deutscher, keine Behörde, keine Botschaft.

hier kriege ich das Geld am Ende der Kette)

Das Geld könnte auch auf einem ausländischen Konto liegen und erst nach meiner Emigration von mir abgerufen werden.

Warum sollte Deutschland eine Straftat aus dem Ausland, die sich gegen Deutsche richtet, bestrafen dürfen, und Irland eine Straftat, die aus dem Ausland gegen Iren verübt wurde, nicht?

Übrigens ist gleichzeitig eine Doppelbestrafung ausgeschlossen.

Das ist mir bekannt. Hier habe ich aber nach der Darstellung gar kein Verbrechen begangen.

Weiß nur, dass es da das ein oder andere geben kann.

Was dann ebenso für Irland gelten müsste.

FresherKnilch  02.01.2020, 18:10
@mepeisen
Wir sind keine weltpolizei

Wir hätten nichts in der Hand gegen Jemanden, der sich offen dazu bekennt, Menschen auf deutschem Boden umgebracht zu haben bzw. die Ereignissekette dazu ausgelöst zu haben, weil er nicht die gleiche Staatsangehörigkeit wie die Opfer besitzt und sich zum Tatzeitpunkt nicht auf deutschem Boden aufhielt?

mepeisen  02.01.2020, 21:33
@FresherKnilch

Nochmals: Wenn die Verwirklichung bzw. der Erfolg der Tat ganz oder teilweise hier stattfand, dann sind wir zuständig. Wenn nicht, dann müssen andere Kriterien zutreffen oder nicht.

Wenn ich irgendwo im Ausland eine Straftat begehe, dann ist das so. Wenn ich kein Deutscher bin oder das Opfer kein Deutscher, dann haben wir nichts in der Hand.

Wenn ich im Ausland eine Tat vorbereite und sie dann in Deutschland umsetze, dann ist auch die deutsche Strafverfolgung zuständig. Ob ich das geplant habe oder mich nur bei der Durchreise entschloss, weil ich den ursprünglich anderen Ort nicht erreiche, ist irrelevant.

Wenn ich im internationalen Gewässer eine Tat plane und dann ein deutsches Schiff angreifen: Pech gehabt. Wir sind zuständig (Flagge).

Wenn ich stattdessen ein englisches Schiff angreife, dann sind wir jedenfalls nicht per Flagge zuständig. Allerdings könnte etwas anderes (Piraterie u.ä.) dann stattdessen zutreffen und wir könnten wiederum zuständig sein. Wobei das sicher auch viele andere Nationen so sehen könnten.

Nein, hast du nicht.

Erstens hast du dich strafbar gemacht, wegen Betrugs an den Mitspielern und zweitens hast du gegen die Regeln der Plattform verstoßen.


gfntom  02.01.2020, 15:48
Nein, hast du nicht.

Was für ein Unfug. Natürlich hat jeder das Recht, ein Gericht zu bemühen!

Dass ihm das in dem Fall wohl wenig bringt, bestreitet keiner.

AnglerAut  02.01.2020, 16:46
@gfntom

Die Frage impliziert, dass er auch gerne Erfolg dabei haben möchte. Deine Antwort zeigt nur, dass du ein Korinthenkacker bist …

Natürlich hast du das Recht dein Geld einzuklagen.

Ich bezweifle aber, dass das irgend etwas nützen wird.