Ist nach dem 9. Jahr Schulpflicht eigentlich Schwänzen „erlaubt“?

8 Antworten

"Vollzeitschulpflicht

Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie 9, höchstens 10 Jahre.

(...)

Berufsschulpflicht

Wer denkt, dass nach Ende der Vollzeitschulpflicht Schluss ist, hat sich leider zu früh gefreut. Denn die staatlich verordnete Büffelzeit ist noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch teilzeit- oder berufsschulpflichtig. Das heißt, dass Jugendliche, die nach 9 (oder in einigen Bundesländern 10) Schuljahren nicht mehr in eine Vollzeitschule gehen, die Berufsschule besuchen müssen. Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel 3 Jahre. Zumindest bis zum Ende der Ausbildung gehst du neben der Ausbildung in deinem Betrieb noch in eine Berufsschule."

Hier der Link zum Thema: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/wie-lange


Mahajahh  20.11.2023, 00:44

Und wenn man nach der Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule geht ist das schwänzen weniger schlimmer?

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Schwänzen ist nicht erlaubt, aber ab 18 kannst Du Dir selbst eine Entschuldigung schreiben. Solltest Du aber in der 9. Klasse schon 18 sein, dann wärst Du besser beraten, von Deinem Recht so wenig wie möglich Gebrauch zu machen. (sonst wird das nix mehr mit der Bildung....).


Pauli1965  11.11.2019, 14:19

Der darf bestimmt in der letzten Reihe schon rauchen:-)

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kommt auf das Bundesland an. aber wenn keine Schulpflicht mehr besteht bist du dann auch ganz leicht rausgeschmissen aus der ganzen Schule.

Beispiel Hessen:

https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulpflicht

 Die Schulpflicht beträgt neun Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. Wenn nach der Erfüllung der Vollschulzeitpflicht kein schulischer Abschluss erzielt und keine Folgemaßnahme ergriffen wurde, verlängert sich die Vollschulzeitpflicht um ein weiteres Jahr.

Nein, solange man nicht 18 ist, herrscht Schulpflicht, sofern man nicht in der Ausbildung, FSJ o.Ä. ist.
Nach der neunten Klasse ist man also immer noch verpflichtet, zur Schule zu gehen (oder Berufsschule o.Ä.).

Wenn man einen Abschluss haben will, dann nicht. Wenn man nämlich gefehlt hat, dann kann man diesen Abschluss auch nicht bekommen.