Werden Fahrtkosten nur mit Quittung erstattet?
Kann mir jemand sagen, ob ich bei der Arbeitsagentur das Busticket wegen Fahrtkosten einreichen muss?
Ich bekomme AG1 und muss eine Weiterbildung machen, zu der ich mit dem Bus fahre. Vorher musste ich einen Fragebogen ausfüllen, in dem ich angegeben hab, wie ich da hinkomme und was das Monatsticket kostet. Jetzt hab ich kurz vor Ende das Ticket verbummelt. Kriege ich das Ticket deswegen nicht erstattet?
7 Antworten
Ja, ohne Quittung hast du kein Beweis, somit wird das auch nicht erstattet.
Behörden verlangen für eine Erstattung immer einen Beleg!
Generell hast du ja den Anspruch, dass gezahlt wird. Wenn du nachweisen kannst, dass du bei der Maßnahme gewesen bist, musst du ja wohl auch hingekommen sein. Danach kann man dann trotzdem errechnen, was es wohl gekostet haben dürfte. 100% sicher bin ich aber nicht, wie war es denn bisher? Ruf einfach deinen zuständigen Berater an, der kann dir das am ehesten beantworten
Da steht nichts von Quittung, nur das der geringste finanzielle Aufwand zu wählen ist. Monatskarte ist günstiger als Tagesticket.
Wenn du das MonatsTicket per Überweisung bezahlt hast akzeptieren die mit Glück auch den Kontoauszug oder eine Quittung. Ganz ohne Beleg wirst du sicher kein Geld bekommen.
Mit Sicherheit nicht. Ämter erstatten in der Regel nur Kosten die belegt werden können. Kein Nachweis, keine Erstattung.
Er hätte ja auch laufen, schwarz fahren oder sich von einem anderen Teilnehmer mitnehmen lassen können um nun zu versuchen extra Geld vom Amt ein zu heimsen.
Wieso nicht ? FS wird sich wohl kaum kostenlos während der Weiterbildungsmaßnahme zum Veranstaltungsort gebeamt haben. Also reicht die Glaubhaftmachung.