Kann ich gekündigt werden wegen schlechten noten?
Hey ich bin im ersten ausbildungsjahr als industriemechaniker und meine probezeit ist seit einem monat vorbei
jetzt haben wir unseren notendurchschnitt bekommen und ich liege bei 3,6 was eine 4 ist
ich mache auch einige fehler im betrieb was mich nur mehr verunsichert
ich arbeite zwar nur seit 5 monaten im beruf aber ich habe das gefühl ich brauch wirklich 3-4 erklärungen bis ich mal was ralle und mein ausbilder HASST es sich zu wiederholen deshalb mach ich lieber fehler als nochmal zu fragen was dann nur zu mehr stress führt es ist ein teufelskreis
kann ich gekündigt werden wegen meinen schlechten noten?
ich bin 23 und habe bis jetzt nur rumgejobt ich fühle mich schon viel zu spät und eine kündigung würde mich nur wieder zurückwerfen...
4 Antworten
Wenn das Ausbildungsziel nicht mehr erreichbar ist, geht das, ja.
Erstmal käme aber zB noch sowas wie abH (also Nachhilfe in der Ausbildung über die Agentur für Arbeit). Sollte dein Meister kennen und dir empfehlen.
Hallo Inkognito,
erst einmal: Mach dir keine zu großen Sorgen, du bist in der Ausbildung, um zu lernen, und Fehler gehören dazu, besonders am Anfang. Niemand erwartet, dass du alles sofort perfekt machst. Hier ein paar Fakten und Tipps:
Kündigung während der Ausbildung:Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§22 BBiG). Solch ein Grund könnte z. B. sein, dass das Ausbildungsziel ernsthaft gefährdet ist. Aber: Dies passiert nur in extremen Fällen, wenn absolut keine Verbesserung möglich ist. Schlechte Noten allein reichen in der Regel nicht aus, da die Ausbildung darauf ausgelegt ist, dich zu fördern. Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Informationen wende dich bitte an die zuständige Kammer oder eine rechtliche Beratungsstelle.
Was du tun kannst:- Fragen stellen: Auch wenn dein Ausbilder wenig Geduld hat – du bist in der Ausbildung, um Fragen zu stellen und zu lernen. Fehler zu machen, nur um nicht zu fragen, hilft langfristig nicht.
- Offenes Gespräch: Erkläre deinem Ausbilder ehrlich, dass du motiviert bist, besser zu werden, und dir wünschst, dass er dir Dinge geduldig erklärt.
- Kollegen um Hilfe bitten: Oft sind Kollegen bereit, dich zu unterstützen, wenn dein Ausbilder es nicht tut.
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): Die Agentur für Arbeit bietet Programme wie Nachhilfe für Berufsschule und Praxis an. Frag mal nach, ob das für dich möglich wäre.
Falls es dir speziell um die Vorbereitung auf die AP1 geht, empfehle ich dir ein strukturiertes Lernsystem wie das von ErfolgsAzubi Academy. Dort kannst du alle Inhalte gezielt lernen, mit Prüfungssimulationen üben und dir die nötige Sicherheit holen:
Dein Notendurchschnitt von 3,6 ist kein Drama. Du hast noch genug Zeit, dich zu verbessern, und mit Engagement wirst du dich sicher steigern. Kopf hoch und viel Erfolg – du schaffst das! 💪
Beste Grüße
ErfolgsAzubi-Team
Nein grundsätzlich nicht. Man könnte damit vor Gericht gehen und argumentieren das du die Abschlussprüfung eh nicht besteht aber denke das ist eher unwahrscheinlich. Ich würde halt schauen das die Noten besser werden und du bist da um zu lernen also Frag alles was du wissen willst. Rede vielleicht auch einfach ganz offen mit deinem Ausbilder darüber. Vielleicht können dir auch andere Kollegen helfen? Eben so. Aber wenn du die Probezeit geschafft hast bist du jetzt quasi unkündbar.
Das ist nicht richtig. Nach der Probezeit ist eine Kündigung des Auszubildenden durch den Betrieb mit Begründung und fristlos möglich. Das erwartbare Nichterreichen des Ausbildungsziels wegen mangelnder Noten ist ein solcher Grund.
Bitte lasse dir in der Berufsschule nochmal genau erklären unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung gekündigt werden kann. Auch wird dir dort nochmal gesagt, welche Rechte und Pflichten sowohl deinem Ausbilder als auch dir, als Azubi zustehen.
Ist der Betrieb unfähig seiner Ausbildung gerecht zu werden, wende dich bitte an die zuständige Kammer.