Kann ich eine damaligen Lehrerin anzeigen?

Labradorit7  28.07.2024, 13:08

Was hast du davon?

Hannah6179 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:51

Hä, was ist das für eine Frage? Ich will ihr eine Lektion erteilen.

3 Antworten

Hast du Zeugen, dass sie über dich in Fällen schlecht geredet hat, die noch nicht verjährt sind? Hast du nicht voreingenommene Zeugen, wie du damals so drauf warst, idealerweise Lehrer die nicht mehr an der Schule sind bzw. auch kein besonders gutes oder schlechtes Verhältnis zur betroffenen Lehrerin haben?

Wobei du im ersten Schritt natürlich auf den Direktor zugehen kannst wg. Dienstgeheimnis usw. Aber auch er will sicher etwas handfesteres wie z. B. Aussagen von einigermaßen neutralen Zeugen.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hannah6179 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:55

Ja, ich habe zeugen und mein Verhalten war für eine 14 normal. Ich habe niemanden geschlagen oder beleidigt.

0

Du kannst anzeigen, wen auch immer du willst....


Hannah6179 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 13:04

Ja aber gegen was

0
Orothred23  28.07.2024, 13:05
@Hannah6179

Das entscheidet Polizei und Staatsanwalt, nachdem du geschildert hast, was vorgefallen ist....

0

Es gibt auch in der Schule so etwas wie Dienstgeheimnis. Außerdem ist es verboten über Andere schlecht zu reden, sie zu diskriminieren. Wenn du Mut hast, solltest du mit dem Schulleiter darüber sprechen und ihn fragen, was er dazu meint.


notting  28.07.2024, 13:51
Außerdem ist es verboten über Andere schlecht zu reden, sie zu diskriminieren.

In der Hauptsache ist es verboten wahrheitswidrige Dinge zu verbreiten. Und eben Dinge, die z. B. dem Dienstgeheimnis unterliegen.

notting

2
Jurafuchs  28.07.2024, 13:18
Außerdem ist es verboten über Andere schlecht zu reden

😂

0
Orothred23  28.07.2024, 13:48
@Vierjahreszeit

Na ja, du hast offenbar noch nicht so viel darüber gehört, WANN es verboten ist, "schlecht" über jemanden zu reden und wann nicht :-)

1
Vierjahreszeit  28.07.2024, 14:02
@Orothred23

Die FSin hat ja in der Frage schon mitgeteilt, dass die "Mitteilungen" der Lehrerin nicht den Tatsachen entsprechen. Daher habe ich in meiner Antwort entsprechendes empfohlen.

0