Kann ich die Bahn verklagen wegen Nötigung/Freiheitsberaubung?

5 Antworten

Klagen kannst du auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Freiheitsberaubung und Nötigung sind Straftatbestände, die VORSÄTZLICH erfüllt werden müssen.

Verklagen kannst du wen oder was du willst.

Ob das Vorhaben dann auch erfolgreich ist das steht auf einem anderen Blatt.

Ich denke deine Klage dürfte sehr wenig Erfolg haben .

Du wurdest nicht eingesperrt.

Der Zug musste aufgrund höherer Gewalt halten (anderer Zug auf dem Gleis, Personen im Gleis, Beschädigte Oberleitung, etc.). Du darfst dich NICHT im Gleisbett aufhalten, also nicht aussteigen. Damit wärst du eine Gefahr für alle andern.

Du darfst auch nicht auf der Autobahn spazieren, das ist auch keine Freiheitsberaubung.


Neggo1887  19.07.2024, 21:11

Aber auf der Autobahn kann ich jederzeit aussteigen und außerdem sind Betriebs fremde Personen im Gleis keine höhere Gewalt die das stehenbleiben des Zuges rechtfertigen

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Machen sicher, aber niemand lässt den Zug sinnlos auf freier Strecke stehen. Da kannst du froh sein, wenn du über das Nein der Staatsanwalts informieren würst.

Nein. Weil Dich niemand eingesperrt hat. Niemand hat den Zug einfach so ohne Grund im Tunnel angehalten und gesagt: "Harhar!!! Die lassen wir jetzt alle da schmoren!!".


Neggo1887  19.07.2024, 21:12

Doch ähnlich ist es bis zum nächsten Bahnhof sollte dich die bahn mindestens bringen dafür Zahl ich sogar

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